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2.2.1 Bäcker

Im August 1741 wandten sich die Dahlenburger Bäcker Gottfried Bannitz und Heinrich Christoph Wiegmann an das Amt in Bleckede und baten darum, daß es verhindern möge, daß Weißbrot aus Lüneburg geholt und im Ort und auf den Dörfern verkauft wird. Sie begründeten es damit, daß sie dadurch ,,großen Schaden" erleiden, weil sie ihr Weißbrot nicht verkaufen können, und es ,,hart und schimlicht" wird. ,,... so wird so viele Fuscherey damit getrieben, daß uns Amts-Meister an unserer Nahrung ein so großer Verlust geschiehet, daß wir es ohnmöglich länger erdulden können." (4)

Bannitz wies darauf hin, daß seine Aufnahme in das Weißbäckeramt zu Dannenberg allein 30 rth gekostet hätte und leitete daher das Recht ab, um Hilfe zu bitten. Er bat das Amt, denen das Handwerk zu legen, ,,die solche Fuscherey und Handel des weißen Brods practizieren". (5)

Die Bäcker standen in einem Existenzkampf, so daß sie darüber wachten, daß keine auswärtigen Kollegen ihre Waren in Dahlenburg und Umgebung verkauften. So untersagte auf Antrag der Bäckergilde das Amt dem Bäcker Koopmann aus Barskamp ,,den Verkauf des Brods in die nächsten um Bleckede und Dalenburg belegenen Dörfer".

In diesem Zusammenhang stellte das Bäckeramt folgende Richtlinien auf:

Da nicht jedes Bürgerhaus einen eigenen Backofen besaß, brachte man den eingerührten Teig zum Ausbacken zum Bäcker oder, was verboten war, zu einem Nachbarn, der einen Backofen besaß. Främcke erkannte hier wahrscheinlich eine Marktlücke und beantragte die Genehmigung für die Hausbäckerei. So gestattete man ihm 1745, ,,eingesäuerte Hauß Brode" in seinem Backofen auszubacken.

Dem ,,Einwohner Friedrich Ludolph Hartmann zu Dalenburg" teilte auf seine Anfrage hin am 21. Februar 1766 die ,,Königl. Groß Brit. Churfürstl. Brschw.Lüneb. Regierung" mit, ,,daß dem Bürger Hans Hinrich Främcken bloß gestattet worden, einige säurete Haus Brodte auszubacken, welches auf keine Brodte so vom Semmel Mehl sind, gedeutet werden kann". (8)

Auch die auswärtigen Bäcker beklagten sich, daß sie ihre Backware weder in Bleckede noch in Dahlenburg und auch nicht in den umliegenden Dörfern absetzen können. Die in den beiden genannten Orten wohnenden Bäcker hätten Drohungen ausgestoßen.

,,... wenn jemand sich unterstehen würde auch in den allernächsten Dörfern um Dalenburg, ihm das Brotverkaufen zu wehren, daß er denselben mit zuziehung und Hülfe der Bauern so tractieren wolte, daß er Krum und Lahm als ein ungesunder Krüppel sich nach Hause hinfahren laßen solte," wehrte sich angeblich ein Bäckergeselle aus Barskamp. Gegen ,,dieses gantz unerlaubte Betragen" riefen die Bäcker aus Bleckede und Dalenburg das Amt um Hilfe und baten unter Androhung einer Geldstrafe, dem Bäcker-Cesellen zu befehlen ,,sich des Verkaufs mit Weiß-Brodt in unserm Bezirk zu enthalten. In Barscamp aber solte demselben frei sein solches zu backen und zu verkaufen". (9)

Wie alle Handwerker mußten die Bäckergesellen Wanderjahre absolvieren.

Der Bäckergeselle Griebau ersuchte um Erlassung der Wanderjahre. Nicht nur die Innung sondern auch die Polizei stellte ihm ein gutes Führungszeugnis aus. So ging 1805 folgendes Schreiben an das Amt. ,,Er zeichnet sich in Ansehung seiner Rechtlichkeit so aus, daß er den stärksten Absatz hat und auch das hiesige Armeninstitut läßt alles Brot welches wöchentlich unter die Armen verteilt wird, bei ihm backen. Zur Vermehrung seiner Geschicklichkeit bedarf es der Wanderung nicht, und da er verheiratet ist und Kinder hat, würde solches auch mit vielem inconveniens verbunden sein." (10)

Lehrlingsstücke für die
Gesellenstücke

Bäcker

Meisterprüfung

Einen Teig zu grobem Brodt und einen desgleichen zu Weißbrodt von bestimmtem Gewicht einsäuern, auskneten und aufmachen

 

Mindestens zwei Stück Grobbrodt und zwei Stück Weißbrodt nach dem taxmäßigen Gewichte ausbacken, in größeren Städten nach dem Ermessen der Obrigkeit je zwei Stück Brodt von verschiedenen üblichen Sorten." (11)

Auf eine alte Tradition des Bäckergewerbes kann Familie Wilhelm Meyer zurückblicken. Sie stammte aus Tripkau und betrieb schon 1759 dort eine Weißbäckerei mit einem angeschlossenen Krug.

Weißbäcker stellten vorwiegend Backwaren aus weißem Mehl her. Aus dieser Familie wanderte 1860 Heinrich Wilhelm Meyer in Dahlenburg ein. Er heiratete eine Bürgertochter und erwarb das Bürgerrecht. Sein Sohn Wilhelm Meyer bestand 1888 die Gesellenprüfung, heiratete Anna Lau und übernahm nach dem Tode des Vaters die Bäckerei. Mit seiner Backware fuhr er in einem Einspänner über Land und bediente die Kundschaft. Selbst am Sonntag lieferte er frische Backwaren, Schnecken, Hörnchen und E;uchen ins Haus.

Sohn Wilhelm, verheiratet mit Herta Bischoff aus Bevensen, trat in die Fußstapfen seines Vaters, 1925 legte er die Meisterprüfung ab. Vater und Sohn, später auch mit Großsohn Wilhelm auf dem Kutschbock des Bäckerwagens bei ihrer Überlandfahrt, waren ein vertrauter Anblick, sie gehörten zum Ortsbild.

Wie die Vorväter, so erlernte auch Wilhelm das Bäckerhandwerk. 1961 absolvierte er die Prüfung als Bäcker- und Konditormeister. Er führt seinen modern ausgestatteten Betrieb schon 25 Jahre. Ihm zur Seite steht im Geschäft seine Frau Doris, geb. Ragoß. 1990 kann der Familienbetrieb auf eine 130-jährige Tätigkeit in Dahlenburg zurückschauen. (12)

Neben den bereits genannten Bäckern ließen sich noch weitere Namen anführen, deren Aufzählung jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit besitzt. Hinter den Namen steht die Jahreszahl ihrer Erwähnung.

J. Duffert (1789), Karl Schumpelick (1848), Ernst Schwerin (1848), Chr. Karl Buchholz (1866), Vahland-Voigt (1866), Friedrich Kampff (1899), Carl Zieseniß (1921), Walter Wegner (1925).

Johann Heinr. Christian Hoyer erhielt 1895 das Bürgerrecht. Er besaß die Vollbürgerstelle Haus Nr. 4, die sein Vater, Schuhmacher Heinrich Hoyer, (1866) von Ernst Buhlert gekauft hatte.

Da er Bäcker geworden war, richtete Heinrich Hoyer hier eine Bäckerei ein. Er vermählte sich mit Elisabeth Jacobs. Sohn Herbert, 1904 geboren, schloß seine Ausbildung 1922 mit der Gesellen- und 1927 mit der Meisterprüfung ab. Er heiratete Ella Bartels. Nach seinem frühen Tode 1946 führte seine Witwe mit ihrem Schwiegervater den Betrieb weiter.

Ella Hoyer konnte auch nach dem Tode von Heinrich Hoyer, 1955, unterstützt von ihren Töchtern Ella-Marie und Hildegard, Bäckerei und Geschäft mit Umsicht leiten. Hildegards Trauung 1961 mit Bäckermeister Walter Burmester, Barskamp, sicherte den Fortbestand des Geschäftes. Sohn Christian wird das Erbe antreten.

1932 lieferten noch 6 Bäckereien täglich frische Brote und Gebäck. Drei Bäcker fuhren mit Pferdewagen oder im Auto ihre Backwaren zum Verkauf in die umliegenden Dörfer.

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