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4.2.2 Alte Bürgerfamilien

Anläßlich der 700-Jahrfeier 1989 möchte ich die Einwohner nennen, die vor 200 bzw. 100 Jahren hier nach Ablegung eines Eides das Bürgerrecht erhielten.

Die Eintragungen erfolgten in einem vorliegenden Bürgerbuch seit 1779 und endeten 1931.

Jahrg.

Bürgerrecht/
Bürgersohn*
Antragsteller

Ge-
bühr

1. Zeuge/
Name
Beruf

2. Zeuge/
Name
Beruf

Bürger-
meister

1788

Rings,
Christian

5 rth

Hoperte,
Christian
Schuster-Amtsmeister

Seedorf,
Franz Jochen
Rademacher

Bgm.
Stock

1788

Dusfer*
Johann Heinr.
Ludolf

2 rth
12 ggr

Niemann,
Christian

Schopmann,
Michael Chr.
Kleinschmied

Bgm.
Stock

1788

Willigs*
Joh.
Dachd.

2 rth
12 ggr

Schütte,
Friedrich
Schuster-Amtsmeister

Botmann,
Jacob
Schuster-Amtsmeister

Bgm.
Stock

1788

Welteck,
Jürg.
Nicolaus

5 rth

Battermann,
Jürg. Hinrich
Schuster-Amtsm

Heuer(s),
Christian
Töpfer

Bgm.
Stock

1789

Gestenkorn*
Jürg.
Hinrich

2 rth
12 ggr

Dusfert,
Johann
Bäcker

Schöne
Böttcher

Bgm.
Stock

1789

Bauch*
Joh. Peter

2 rth
12 ggr

Dusfert,
Johann
Bäcker

Gerstenkorn,
Jürg-Heinr.
Schuster

Bgm.
Stock

1789

Meierhoff,
Heinr.
Christian

5 rth

Wiegers,
Christoph

Neukirch,
Hinrich Wilhelm
Schuster-Amtsmeister

Bgm.
Stock

Im Beisein von 2 Zeugen vereidigte man die angehenden Bürger, während in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts nach 1857 Magistrat und Bürgervorsteher ohne Zeugen, also Bürgen, die Aufnahme beschlossen.

Jahrg.

Bürgerrecht
Antragsteller

Gebühren

Bürgermeister

Ratsherr

1888

Wilhelm

Moser

7 Taler = 21 Mark

Buhlert

Meyer

 

Wilhelm

Meyer

7 Taler = 21 Mark

Buhlert

Meyer

 

Carl

Dau

7 Taler = 21 Mark

Buhlert

Meyer

 

Heinrich

Busch

7 Taler = 21 Mark

Buhlert

Meyer

 

Ernst
Robert

Krüger

7 Taler = 21 Mark

Buhlert

Meyer

1889

Hermann
Heinrich
Fr. Wilhelm

Köhler

7 Taler = 21 Mark

Buhlert

Soltau

1889

Carl Aug.
Heinr.

Meyer

7 Taler = 21 Mark

Buhlert

Soltau

,,Laut Einnahmeverzeichnis der Kämmereirechnung von 1920/21, also wahrscheinlich Frühjahr 1921, sind nachstehende Einwohner Bürger geworden und haben jeder 10 M in die Kämmereikasse, sowie jeder 0,50 M an den Fleckendiener bezahlt:

Die Nachstehend benannten Herren werden hiermit aufgefordert gemäss § 7 des Verfassungsstatuts für den Flecken Dahlenburg, welches bisher noch nicht aufgehoben ist, das Dahlenburger Bürgerrecht zu erwerben und werden gebeten, zu der Vereidigung am - Donnerstag den 21. Mai 1931 nachmittags 6 Uhr im Geschäftszimmer des Bürgermeisters zu erscheinen.

Die Herren Kampff und Dietrich Ratsherren zu Dahlenburg werden gebeten an der Vereidigung teilzunehmen.

            Der Bürgermeister
            Behrens

Herr

Lemitz

Herr

Alfred Wilke

Herr

Kruse

Herr

Emil Goosmann

Herr

Bernhard Stolte

Herr

Richard Röhr

Herr

Bergmann

Herr

Hans Dietrich"

Herr

Kampff

   

Herr

Heinrich Krüger

   

Herr

Ludwig Kurlbaum

   

Herr

Walter Kurlbaum

   

Herr

Wilhelm Karstens

 

(Bürgerbuch)

Zu den ältesten Bürgerfamilien Dahlenburgs gehört die Familie Främcke. Eine Bürgerliste von 1687 (Seite 258) verzeichnete einen Zimmermann Dietrich Främbke, der 3 Rinder und 2 Schweine fütterte und einen Heinrich Främbke, Schneider, der 2 Bienenstöcke, 2 Pferde, 4 Rinder, 1 Schwein und 10 Schafe auf die Allmende schickte, 1 Fuder Heu erntete und 5 1/2 Ht. Korn einsäte. Er war also ein sogenannter Ackerbürger, wie sein Nachfahre Heinrich Otto Främcke, *1894 _ 1942, der ,,An der Burg" wohnte und eine Ackerbürgerstelle besaß.

Sohn Heinrich Helmut, geb. 1939, und Enkel Martin können auf eine lange Ahnenreihe zurückblicken. Lückenlos reihen sich durch mehr als drei Jahrhunderte die Namen der Vorväter, wie Johann Heinrich, Johann Christoph oder Heinrich als Leitname hintereinander.

Der Familienstammbaum bezeichnete Heinrich Främcke (*1654 + 1734) als den namentlich ältesten Ahnherrn. Einen Johann Hinrich Främcke vereidigte das Amt am 20.8.1759 als Vogt von Dahlenburg. Er amtierte bis 1768 und bekleidete auch das Amt des Bürgermeisters.

Zu den Familiennamen, die über 200 Jahre lang in Dahlenburg auftreten, gehört auch der Name Hoyer, Hoier, Heuer oder auch Heyer. Wie weit die hier genannten Namensvertreter Vorfahren der heute ansässigen Familien sind, müßten diese wohl bei intensiver Nachforschung herausfinden. Eine Statistik vor 300 Jahren erwähnte einen Andreas Heuer, der 1687 2 Pferde, 2 Rinder, 2 Schweine auf die Allmende trieb und 3/4 Ht Korn einsäte. Jürgen Heuer war zu dieser Zeit Krüger und Brauer, d. h. er besaß einen Krug, eine Gaststätte. Auf der Allmende grasten seine 2 Pferde, 5 Rinder, 5 Schweine. Er säte 1 1/2 Ht Korn aus, und in der Heuernte konnte er 1/2 Fuder Heu einfahren.

Dieterich Hoyer, geb. 1951, ist den Spuren seiner Vorfahren nachgegangen und hat sie bis 1797 ermittelt. In diesem Jahr heiratete Johann Dietrich Hoier Maria Elisabeth Bruns. Nach dem Bürgerbuch erhielt 1797 ein Johann Dietrich Heuer das Bürgerrecht. Die Schreibweise des Namens in den Kirchenregistern ist zwar anders als im Bürgerbuch und doch handelt es sich um dieselbe Person. Vorwiegend übten die Namensträger im nächsten Jahrhundert das Schuhmacherhandwerk aus. Am 12. März 1868 schloß Schuhmachermeister Carl Heuer mit dem Kirchenvorstand der Kirchgemeinde Dahlenburg einen Kaufvertrag. In § 1 heißt es:

,,Der Käufer Carl Heuer hat in dem öffentlichen Verkaufstermin am 12. März d. J. für die Summe von zweitausend sechshundert und zehn Thaler Courant folgende Verkaufsobjekte erstanden, welche mit dem ersten April auf ihn übergehen.

5. eine Mühlenwiese bei dem Dorn, 33 Qrth groß, am Teichwiesenwege belegen."

,,An der Benutzung des Brunnens auf dem Hofe partizipieren folgende Nachbarn:

Nagelschmied Behrens, Lohgerber Stövesand und Maurermeister Thiede; tragen aber auch zur Erhaltung desselben bei."

Das Haus, von dem hier die Rede ist, ist das älteste Bürgerhaus des Ortes (siehe ,,Kirchliche Nachrichten").

Neben den Namen Heuer und der bereits erwähnten Handwerkerfamilien stehen u. a. folgende Namen, die länger als hundert Jahre in Dahlenburg vertreten waren:

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