
Georg III., der Förderer der Gemeinheitsteilung im Fürstentum Lüneburg, erließ am 17. Oktober 1767 eine Verfügung an die Beamten des Landes, in der er sie aufforderte, die ,,Amtseingesessenen" über die Teilung der Gemeinheiten zu unterrichten und den Nutzen hervorzuheben. Am 4. Nov. 1767 benachrichtigte das Amt Bleckede Dahlenburg, und am 10. Nov. 1767 unterzeichnete Bürgermeister Främcke die Verfügung.
Bald darauf trafen die Einwände der Orte in Bleckede ein. Der Dahlenburger Bürgermeister informierte sich durch ,,verständige Hauswirte" und entschloß sich, alle für Dahlenburg eintretenden Nachteile aufzuführen: Die Heideplätze der Feldmark lagen bei verschiedenen Dörfern, waren schlecht einteilbar, sehr dürftig und daher nutzlos nach einer Teilung. Als Gemeinheit genutzt lieferten sie Nahrung für Bienen, Schafe und Rinder, die dann abgeschafft werden müßten. Außerdem diente die Heide zum Plaggenhieb. Die verringerte Viehhaltung führe zur Vernachlässigung des Ackers zum großen Schaden des Ortes, meinte Främcke. Die Viehställe mit Plaggen gestreut, sorgten für die Düngung, die damals nicht anders ersetzt werden konnte.
Der Bürgermeister vermerkte weiter, daß man im Moor Gräben zur Abgrenzung ziehen müsse, was viel Zeit und Geld erfordere, daß das Buschwerk niemand besser nutzen könne als bisher; denn die Gemeinde regele das Holzen und Pflanzen. In der Teilung der Weiden erkannte er besondere Nachteile für die "kleinen Leute", die nur geringe Anteile an der Allmende besaßen. Ihnen blieb nicht genug Weide übrig, um das Viehzeug zu halten. Er sah viele Kosten und viel Arbeit voraus, um die kleinen Weidestücke durch Gräben zu begrenzen. Da sich nicht jeder Hirten leisten konnte, die das Hinübenwechseln des Viehes zur Nachbarweide verhinderten, prophezeite er Streitigkeiten und Prozesse.
Seine wirkliche Einstellung klang aus den letzten Worten seiner Ausführungen:
,,Es ist also überhaupt denen Unterthanen nicht zuträglich, die Gemeinheiten völlig aufzuheben, zumahl den hiesigen Gegenden großtentheils nicht danach beschaffen sind, daß solche beßer als bisher geschehen genutzt werden können."
Dahlenburg, den 27. Dezember 1767
Främcke (22)
Trotz aller Einwände lief die Entwicklung zur Teilung weiter. Am 30. Juli 1796 erhielten die Ämter und Amtsvogteien des Fürstentums Lüneburg durch je ein beauftragtes Mitglied der ,,Königlichen Kammer" und der ,,Landschaft" die Aufforderungen zu untersuchen,
1. ,,Welche Gemeinheiten am leichtesten und mit dem größten Nutzen geteilt werden könnten?
2. Nach welchen Grundsätzen dabei zu verfahren wäre?
3. Welche Hindernisse der Sache im Wege ständen, und wie selbige zu heben sein möchten?" (23)
Die beiden vorgeschlagenen Herren prüften eingehend die Urteile der Beamten und zogen noch Sachverständige hinzu. Nach sorgfältiger Prüfung stellten sie dann die Grundsätze für die Teilung auf. Acht Mitglieder der Ritterschaft ordnete man dem Kollegium zu. Am 31. August 1800 erging dann eine provisorische Verordnung des Fürstentums Lüneburg über die Aufhebung der ,,Gemeinheiten", wie man die Allmende auch nannte. Daher entstand der Begriff ,,Gemeinheitsteilung". Die Gesetze sicherten die Unverletzlichkeit des Eigentums, niemand durfte an der Teilung verdienen.
1802 unterzeichneten Bürgermeister Stock und die Ratsherren A. Schwerin und Joh. Georg Hopfner und die zum Rat gehörenden Bürgervertreter Christian Meierhoff, Friederich Koopmann, Jürgen Südebier, E. W. Buhlert einen Rezeß, abgeschlossen mit ,,Staatsminister Otto Ullrich Freiherr Grote als Besitzer des Gutes Horn", ,,wegen eines bisher gemeinschaftlichen zwischen bemeldeten Flecken und dem erwehnten Gute belegenen Weideplatzes" am Kronsberge. Grote ging es darum, ,,aus aller Gemeinschaft zu kommen", so daß ,,ich mehr als ich nötig hatte, eingeräumt habe", versicherte er in einem Schreiben an Oberforstmeister von Spörcken. Er bat ihn nachträglich als Mitinteressent um Zustimmung der Aufteilung der Weide. (24)
Im 18. Jahrhundert stieg die Einwohnerzahl des Ortes beträchtlich. In einer Aufstellung über die ,,Verbesserung der Städte in den letzten zwanzig Jahren", (25) berichtete der Bürgermeister von Dahlenburg von 35 neuen Gebäuden. Auch die Handwerkerzahl nahm zu. Sie vermehrte sich um sechs Schuster, drei Schneider, einen Hufschmied, einen Rademacher, einen Musikanten, einen Branntweinbrenner, einen Brauer, einen Färber und zwei Weißbäcker. Einige wohnten zur Miete. Eine Verordnung des Königs Georg III. von 1763, Handwerker und Kaufleute anzusiedeln, brachte diesen Aufschwung mit sich. Gegen ein geringes Entgelt erhielten auch sie Anteile an den Gemeinheiten. Im Jahre 1819 gab es in Dahlenburg 97 Interessenten der Allmende, während nur 41 davon Äcker besaßen.
Die Belastung der Gemeinweiden vergrößerte sich bei zunehmender Einwohnerzahl. Die Neubürger erhielten zwar kein Land, aber doch auf Kosten der alten Weideberechtigten Anteile an der Gemeinweide. Der nun größere Viehbestand fand nicht hinreichende Nahrung. Ausnahmen gab es natürlich bei Einzelhöfen und in Dahlenburg beim Gutshof, der Privatweide besaß. Zur besseren Ernährung führte man die Frühjahrshütung ein. Diese wirkte sich für die keimende Weide sehr schädlich aus. Die ersten zarten Triebe verbiß das Vieh, daß dem Gras die Kraft fehlte, bei kalter Witterung oder Dürre zu sprossen. Erst später einsetzender Regen führte dann nur zu dürftiger Heuernte. Bei den niedriggelegenen Weideteilen in Dahlenburg an der Neetze oder im Moor traten noch andere Übelstände hinzu. Wenig Gräben entwässerten die Weiden, wenn der Müller die Neetze staute, lagen sie unter Wasser.
In jener Zeit unterschied man in Dahlenburg Voll-, Halb- oder Viertelbürger. Wie die Vollbürger hatten auch die Halb- und Viertelbürger ihr Bürgerrecht für 2 rth 8 ggr und 8 Pf gekauft. Die Unterschiede bestanden darin, daß die 55 Vollbürgerstellen vollen Anteil an der Allmende hatten, die 21 Halbbürgerstellen 2/3 Anteile und die 8 Viertelbürgerstellen, auch Anbürgerstellen genannt, 1/2 Anteil. Zur Allmende in Dahlenburg gehörten 405 Morgen Weiden, auf die die Bürger ihrem Anteil gemäß ihr Vieh treiben durften. Das Vieh der Häuslinge duldete man auf der Weide, da die Häuslinge keinen Rechtsanspruch besaßen. Die Anteile der Allmende drückte man in Kuhweiden (Khw) aus. 1 Kuhweide ergab die Menge Gras, die eine Kuh fraß, wenn sie Tag und Nacht weidete. 1 Kuhweide ermittelte man auch für 8 Schweine, 8 Schafe (rheinische) und 12 Heidschnucken, während 1 Pferd 2 Kuhweiden benötigte. So gab es auf der Allmende im Jahre 1820 noch 34 Pferde, 52 Kühe, 7 Ochsen, 63 Schweine und 71 Schafe. Diese Statistik kennzeichnete, daß viel zu viel Vieh vor der Teilung auf der Allmende weidete. Für die Dahlenburger Familien war es allerdings wichtig, viel Vieh zu füttern, da nur dadurch die Lebensgrundlage, also ein Existenzminimum gesichert wurde. Als man nach 1820 die Allmende aufhob, und die Weideberechtigten ihre kleinen Weidestücke nutzten, konnten sie nicht mehr so viel Vieh halten und verarmten zusehends. Alle erhielten zwei Grundweiden, die in jeder Bürgerklasse den gleichen Wert hatten:
Vollbürger zwei Grundweiden à 0,4270 Khw
Halbbürger zwei Grundweiden à 0,3416 Khw und
Viertelbürger zwei Grundweiden à 0,2989 Khw
Zahlten z. B. die sogenannten reichen Bürger zum Unterhalt der armen Bürger
1820 35 rth 23 ggr 4 Pf Armengeld,
da keine staatliche Unterstützung eintrat, mußten sie
1833 122 rth 9 ggr 6 Pf schon aufbringen.
Nach der Aufteilung der Allmende, durch die jeder privates Eigentum erhielt, erfolgte die Verkoppelung der Hauptackerflur. Die Äcker der Bürger schoben sich zwischen die der großen Landbesitzer. Sie lagen also mit ihnen im Gemenge. Schmale Ackerstreifen und schlechte Wegeverhältnisse führten zur Flurordnung, die bis zur Verkoppelung die Nutzung der Felder, das Pflügen, Säen und Ernten vorschrieb. Nun legte man die Flächen zusammen, nachdem man vorher die Bodengüte, die Bonitierung, festgestellt hatte. Hierbei entstanden Auseinandersetzungen, die zu Prozessen führten und hohe Kosten verursachten. Sie begannen bereits 1818 gemäß Kämmereiakten, und so brachten z. B. in diesem Jahr die Bürger nach ihrer Stellung als Voll-, Halb- und Viertelbürger jährlich 26 rth an Gerichtskosten auf,
1826 66 rth 23 ggr
1828 79 rth 21 ggr
1829 40 rth 12 ggr
Insgesamt wurden 978 Morgen 118 Quadratruthen gemäß Rezeß von 1847 verkoppelt. Unter den 42 Interessenten waren 7 größere Landbesitzer: (26)
1. Die Pfarre mit 294 Mg 94 Qr
2. Gut Dahlenburg mit 189 Mg 89 Qr.
Insgesamt bewirtschaftete das Gut 516 Mg 9 Qr. Den größeren Teil registrierte die Grundsteuermutterrolle von Nahrendorf, darunter 266 Mg 109 Qr Forsten.
3. Postspediteur Buhlert mit 166 Mg 41 Qr
4. Gut Schnellenberg mit 79 Mg 107 Qr
5. Kloster Medingen mit 47 Mg 9 Qr
6. Bürger Christian Schwerin mit 41 Mg 117 Qr
7. Gut Süschendorf mit 39 Mg 4 Qr
Die 35 kleineren Landbesitzer:
Bürger |
Friedrich Buchholz |
2 Mg |
36 Qr | |
Bürger |
Heinrich Gerstenkorn |
1 |
48 | |
Bürger |
Jürgen Burmester |
6 |
64 | |
Bürger |
Wilhelm Goosmann |
2 |
24 | |
Bürger |
Christian Tiede |
- |
51 | |
Bürger |
Heinrich Helmholz |
2 |
14 | |
Bürger |
Ludolf Kaiser |
3 |
79 | |
Bürger |
Christian Kaiser |
1 |
30 | |
Bürger |
August Kruse |
- |
117 | |
Bürger |
Friedrich Ladewig |
1 |
65 | |
Bürger |
Christian Ladewig |
1 |
11 | |
Bürger |
Christian Ladewig |
4 |
101 | |
Bürger |
Lüders Erben |
4 |
30 | |
Bürger |
Johann Meyer |
- |
82 | |
Bürger |
Joh. Heinrich Riekens |
2 |
103 | |
Bürger |
Christian Schenk |
2 |
55 | |
Bürger |
Georg Friedrich Soltau |
1 |
76 | |
Bürger |
Joh. Friedrich Soetebier |
- |
28 | |
Bürger |
Friedrich Sühl |
3 |
24 | |
Bürger |
August Voigts |
10 |
22 | |
Bürger |
Friedrich Voigts |
- |
67 | |
Bürger |
Johann Wickstrump |
2 |
55 | |
Bürger |
Johann Peter Schubert |
1 |
13 | |
Bürger |
Joh. Heinr. Wickstrump |
- |
101 | |
Bürger |
Christoph Wiegers |
2 |
15 | |
Bürger |
Johann Martin Timm |
2 |
3 | |
Bürger |
Heinrich Schulze |
2 |
11 | |
Pfarrwitwentum |
1 |
6 | ||
Küsterei |
- |
55 | ||
Flecken Dahlenburg |
2 |
212 | ||
Hauswirt Lühr, Riecklingen |
2 |
89 | ||
Kirche zu Dahlenburg |
5 |
85 | ||
Streitiges Land zwischen Pfarre |
1 |
57 | ||
Wege - Triften |
27 |
76 |
(27) | |
Die Kosten für Gemeinheitsteilung und Verkoppelung trugen die Bürger ihren Anteilen an der ,,Gemeinheit" und an den Ländereien gemäß. Zusätzliche Kosten erwuchsen ihnen durch das Anlegen bzw. Ausbessern der Wege, durch Entwässerungsgräben, Grenzumrandungen mit Hecken und Bäumen und Gerichtskosten. So nahmen 1825 38 Vollbürger, 15 Halbbürger und 6 Anbauern eine Anleihe von insgesamt 450 rth auf, konnten aber den Kredit schon 1827 tilgen, da die Getreidepreise gestiegen waren.
Mit dem Hochschnellen der Getreidepreise wuchs die Not der nicht Ackerbau treibenden Bewohner, so daß sie danach trachteten, ihre schwierige Wirtschaftslage durch zusätzliche Pachtungen zu bessern. Die Kämmerei Dahlenburg besaß nur wenig Land, das sie nach einer öffentlichen Bekanntmachung meistbietend verpachtete. Es fanden sich für diese Objekte allerdings nicht viele Pächter, da die P1ätze recht ungünstig lagen. Außerdem bestimmte die Gemeinde, sie nur als Weide zu nutzen. Daneben schrieb der Pachtvertrag dem Pächter der Gemeinheit an der Burg vor, den Leuten das "Einkuhlen" der Kartoffeln für den Winter auf seiner Pachtung zu gestatten, denn nach der Verkoppelung durften sie keine Kartoffelmieten auf den Wegen errichten. Außerdem benutzten die Bürger diese Wiese als Festplatz. Der Pächter durfte sie daher nicht urbar machen. Für die Pachtung aber zahlte er jährlich 2 rth und 7 ggr.
Mit den Weiden an den Lehmgruben stand es nicht viel besser, denn das Sand- und Lehmfahren war für die Einwohner Dahlenburgs frei. Der Pächter verpflichtete sich laut Pachtvertrag, es weiterhin zu erlauben. Er kam auch für die durch Behütung entstandenen Schäden an der Lehmkuhle und an den zum Trocknen aufgestellten Ziegeln auf. Kein Wunder, daß man sich nach günstigeren Pachtungen umsah, und es begann ein Wettrennen nach Pfarrländereien.
1834 meldeten die Kämmereiakten des Ortes ,,100 Feuerstellen mit 776 Seelen, darunter 84 stimmfähigen Bürgern", Häuslinge besaßen zur Verwunderung des Amtes in Dahlenburg kein Stimmrecht. Sie verrichteten Dienste, die im Bereich der Kommune lagen, konnten aber durch Entrichtung eines Dienstgeldes Arbeiten ablösen. 1841, z. Z. von Bürgermeister Voigt, zahlten 23 Häuslinge im Jahr je 1 rth 3 ggr 5 Pf und 2 Häuslinge je 13 ggr 8 Pf in die Gemeindekasse bzw. verrichteten die dem Gelde entsprechenden Arbeiten. (28) Ihr Lebensstandard hatte sich nach der Teilung der Allmende verschlechtert, da ihnen nun die Futtergrundlage für ihre Viehhaltung fehlte. Sie stiegen sozial ab in die Gruppe der Armen, die den wohlhabenden Bürgern zur Last fielen, daß diese in Gefahr gerieten, eines Tages selbst zu verschulden. In Dahlenburg wirkte sich also die Gemeinheitsteilung für viele Bürger ungünstig aus; denn auch die Inhaber von Weideanteilen mußten ihren Viehbestand verringern, da außer von Spörcken, Buhlert und die Pfarre kein Bürger einen Anger im Werte einer Kuhweide erhielt. Besaßen sie Land, konnten sie "künstliche Weiden" auf eigenem Boden anlegen, nur ein Pachtherr gestattete nicht, Äcker in Weiden zu verwandeln.
1843 liefen Verhandlungen wegen der Ablösung der Berechtigung des Fleckens und der Bürger von Dahlenburg im Wiebeck. Dazu waren alle Berechtigten aufgefordert worden, ihre Rechte anzumelden. Am 22.3.1843 meldete der Flecken seine Rechte an Weide, Holz und Plaggenhieb an, am 1.12.1843 11 Bürger ihre Einzelberechtigungen über die ,,Schnatelholz und Leseholz-Rechte." Am 14.3.1845 fand eine Versammlung aller Bürger des Fleckens im Hause des Postspediteurs Buhlert statt.
Als Ablösung für die Rechte im Wiebeck erhielt der Flecken eine Fläche von 10 Morgen im Wiebeckgelände, die Einzelinteressenten hatten sich zuvor bereit erklärt, auf eine Sonderlösung zu verzichten, sie wollten ihre Einzelberechtigungen nun gegenüber der Gemeinde geltend machen. Die 10 Morgen waren ,,Land mitteleren Bodens, mit dem alle Berechtigungen in Land abgelöst sind".


Die Regierung zeigte wenige Jahre später großes Interesse daran, den Wiebeck wieder als geschlossenes Waldgebiet in ihre Hand zu bekommen und bot 250 rth als Kaufpreis. Am 24.3.1847 verhandelten erstmals die Bevollmächtigten mit der Forstverwaltung. Da der Ackerbürger Hartmann dagegen war, konnte keine Einigung erzielt werden. Es sollte eine Bürgerversammlung darüber entscheiden. Diese entschied in namentlicher Abstimmung bei 68 Anwesenden mit 60 Stimmen für den Verkauf, 8 waren dagegen. (20.6.1847) Irgendwie wurde diese Versammlung als ,,nicht verfassungsmäßig korrekt" verworfen. Die Drostei verfügte eine neue verfassungsmäßige Versammlung aller Bürger, die über den Verkauf bestimmen mußten. Diese fand am 10.3.1849 statt. Anwesend: Bgm. Uhthoff, Ratmann Buhlert, die ,,4-Männer" Voigts, Bahlke, Hartmann, Ulrich. Hartmann widersprach dem Verkauf. Er war der Meinung, daß die Holzberechtigungen, der Plaggenhieb und die Weide nicht dem Flecken, sondern gemeinschaftlich den Ackerbürgern gehöre, die das Recht dort auch ausgeübt hätten und nicht der Flecken.
Der Magistrat führte als Gründe für den Verkauf an:
1. die große Entfernung vom Flecken
2. der hohe Kaufpreis
3. Kultur- und Unterhaltungskosten, die auf den Flecken zukämen
4. der Flecken brauchte dringend Geld.
Es blieb bei dem Beschluß vom 20.6.1847, der Anteil wurde für 250 rth verkauft. Am 28.6.1849 versammelten sich 41 Bürger, um über die Verwendung des erzielten Verkaufspreises zu beschließen. Zur Debatte standen folgende Verwendungen:
1. Defizit der Kämmerei-Kasse von 306 rth auszugleichen
2. Neues Spritzenhaus
3. Aus der Bürgerschaft kam der Vorschlag, die Bürgeranlage dafür aufzuheben.
Nach langer Debatte beschloß die Versammlung einstimmig, das Defizit der Kämmerei-Kasse auszugleichen.
In den Dörfern brachten Gemeinheitsteilung und Verkoppelung strukturelle Verbesserungen. Sie wurden jedoch nicht immer erfolgreich durchgeführt, und es blieb deshalb der Initiative des Einzelnen überlassen, durch Kauf, Verkauf und Austausch von Äckern, Fluren im Laufe des 19./20. Jahrhunderts zusammenzulegen, zu bereinigen.
Am 24.5.1957 notierte die Lüneburger Landeszeitung, daß in Niedersachsen nach dem zweiten Weltkrieg ca. 75000 Hektar ,,flurbereinigt" wurden, in jedem Jahr sollten 20000 ha neu zugeteilt werden.
Im Hinblick auf den ,,Europäischen Markt" rückten die von mehr als 100 Jahren angefangenen Arbeiten erneut in den Vordergrund, wurden lebenswichtig im Hinblick auf den Konkurrenzkampf der Landwirtschaft mit anderen Agrarstaaten.
Betrachtet man den Zeitraum der Agrarreformen, die das Edikt Georg III. 1767 einläuteten und die in Dahlenburg erst 80 Jahre später verwirklicht wurden, stellt man fest, daß umwälzende politische Ereignisse in dieser Zeit stattfanden, die auch zu einer Verzögerung der Durchführung der Reformen geführt hatten.