
Am 17.2.1654 stellten Bürgermeister und Rat von Dalenburg den Antrag auf Genehmigung der ,,Brauereigerechtsame".
Sie berichteten über Ausplünderungen des Ortes im Kriege und über das Elend seiner Einwohner, so daß der Ort mehr aus ,,ledigen und wüsten Hausstäten, als bewohnten Häusern besteht". Sie meinten, daß die Lüneburger Brauer sich auf Kosten der Dalenburger Bürger bereicherten und baten daher, selbst Bier brauen zu dürfen. Sie wiesen auf den Besitz einer Urkunde hin: ,,1251 und also nunmehr für 403 Jahren von weiland Herzogen Otten zu Braunschweig und Lüneburg hochsel. Andenkens unsern Vorfahren ertheilten privilegy, deßen Original noch bei uns pergament zu Catrini vorhanden."
Sie erhielten die Genehmigung, wie aus Kämmereiakten ersichtlich, Bier zu brauen und Branntwein herzustellen. (38)
1687 entrichteten die Brauer vierteljährlich für 1 Tonne Bier 5 ggr an Steuern, davon erhielten als ,,Schatz"
die Landesherrschaft 2 ggr 6 Pf
das Amt 10 Pf
der Rat von Dalenburg 1 ggr 8 Pf
Für 1 Stübchen Branntwein zahlten sie 1 ggr 7 1/5 Pf., davon bekamen die
Landesherrschaft 9 3/5 Pf
das Amt 4 4/5 Pf
der Rat von Dalenburg 4 4/5 Pf.
1 Stübchen, ein altes deutsches Hohlmaß, faßte 3 3/5 Liter.
Aus der nachfolgenden Statistik erfahren wir, wieviel Bier und Branntwein von den Bürgern im I., II., III. und IV. Quartal des Jahres 1687 ausgeschenkt wurde:
I. |
II. |
III. |
IV. |
|||||
Bier |
Branntw. |
Bier |
Branntw. |
Bier |
Branntw. |
Bier |
Branntw. | |
Name |
Tonnen |
Stübchen |
Tonnen |
Stübchen |
Tonnen |
Stübchen |
Tonnen |
Stübchen |
Heinrich Bruhn |
2 |
|||||||
Jürgen Fransen |
1/2 |
|||||||
Franz Gahde |
15 |
15 |
21 |
15 |
16 |
15 |
18 |
15 |
Carsten Gerstenkorn |
1/2 |
|||||||
Jürgen Heuer |
5 |
8 |
6 1/2 |
6 |
||||
Stadtvogt Kolp |
3 |
4 |
||||||
Gustaf Lutter |
6 |
12 |
5 |
9 |
5 |
7 |
5 | |
Bürgermeister Mannecke |
2 |
2 |
2 |
3 | ||||
Heinrich Niekirch |
1 |
1/2 |
||||||
Joh. Christoph Osten |
1 |
|||||||
Albert Prange |
7 1/2 |
7 1/2 |
7 1/2 |
|||||
Jürgen Schrecke |
6 1/2 |
12 |
10 |
10 |
||||
Peter Sühl |
6 |
10 |
7 |
7 |
||||
Jürgen Stägen |
1/2 |
(39)
Neben Brauern und Gastwirten zeigt diese Aufstellung aus dem Kreisarchiv Namen von Privatleuten. die anläßlich eines Festes, z. B. einer Hochzeit oder einer Kindtaufe, Bier ausschenkten und dafür gemäß Verfügung des Amtes von 1669 eine Akzise, also eine Steuer bezahlten.
110 Jahre später lieferten uns Kämmereiakten die Namen von 8 anderen Bürgern, die Branntwein ausschenkten. Bürgermeister Wiemann führte in seinen Aufieichnungen von Fastnacht 1779 - Fastnacht 1780 an, welche Bürger eine Branntweinsteuer, eine Akzise zahlten, also auch das Recht besaßen, Branntwein herzustellen:
,,Bürgermeister Wiemann |
3 1/2 |
Oxhöft |
2 rth |
15 ggr |
Accise | |
Rathmann Buhlert |
3 |
Oxhöft |
2 rth |
6 ggr |
Accise | |
Christian Niemann |
3 |
Oxhöft |
2 rth |
6 ggr |
Accise | |
Christian Schoene |
4 |
Oxhöft |
3 rth |
- |
Accise | |
August Schwerin |
3 |
Oxhöft |
2 rth |
6 ggr |
Accise | |
Kopmann |
5 |
Oxhöft |
3 rth |
18 ggr |
Accise | |
Heinrich Meyer |
4 |
Oxhöft |
3 rth |
- |
Accise | |
Friedrich Voigt |
1 1/2 |
Oxhöft |
1 rth |
3 ggr |
Accise | |
27 |
Oxhöft |
20 rth |
6 ggr |
Accise" |
(40) |
Da dem alten deutschen Weinmaß 1 Oxhöft 200 bis 300 Liter entsprachen, genossen die Bürger mit ihren Gästen mindestens 5400 Liter geistige Getränke im Jahr. Zusätzlich braute man im gleichen Zeitraum 25 Tonnen Bier und bezog dazu aus Lüneburg 182 Tonnen Gerstensaft, so daß 10 rth 11 ggr und 11 Pf an Akzise einkamen, da der Staat für 1 Tonne 1 1/4 ggr Akzise kassierte. Die Haupteinnahmen der Kämmereikasse stammten aus der Bier- und Branntweinakzise, so erhöhten sich diese Einkünfte in den folgenden Jahren auf
13 rth 20 ggr 6 Pf Bierakzise
und 45 rth 18 ggr 6 Pf Branntweinakzise.
Gegen den ,,übermäßigen Brannteweingenuß" erließ das Königliche Ministerium des Innern am 12. Mai 1841 ,,Maßregeln".
,,Es war bekannt geworden, daß gem. Gesetz von 7. Julius 1836 Art. 1, auf das Gesetz von 27. Junius 1838 wegen Bestrafung der Trunkfälligkeit" in den Landdrosteien verstärkt Gefangene in ,,polizeilichen Werkhäusern" einsaßen.
In Art. 1 verordnete man eine Verminderung der ,,Zahl der Schenkwirthschaften". Nur wenn ,,wirkliche Bedürfnisse" vorlagen, sollten Konzessionen erteilt werden. 16 Artikel regelten den Ausschank und die Lagerung der Getränke. ,,Unerwachsenen (unter 16 Jahren), Handwerkslehrlingen, Betrunkenen und Solchen, welche ihrer Geisteskräfte nicht mächtig sind, darf von den Wirthen kein Branntewein geschenkt werden ." (Art. 4)
,,Wegen Trunkfälligkeit schon bestraften Trunkenbolden" durfte kein Branntwein eingeschenkt werden.
Zuwiderhandlungen bestrafte der Gesetzgeber mit einer Geldbuße bis zu zehn Talern oder mit Gefängnis. Der Wirt konnte, wenn die Bestrafung bei ihm ohne Erfolg blieb, die Konzession verlieren. Der Gast erhielt eine Geldbuße bis zu einem Taler oder eine entsprechende Gefängnisstrafe. Die Strafgelder gingen ,,nach Abzug eines Drittels für den Denunciaten" in die Armenkassen, von denen die Armen der Ortschaften einen Zuschuß zum Lebensunterhalt empfingen.
,,Bei Märkten, öffentlichen Festen und sonstigen größeren Versammlungen darf ohne obrigkeitliche Erlaubniß außerhalb der Wohnung auch von denen, welche zur Schenkwirtschaft befugt sind, kein Branntwein ausgeschenkt werden." (Art. 11)
Mit dieser Verordnung wollte man verhindern, daß durch übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke bei größeren Versammlungen Streitereien entstanden. Diese Ministerialverordnung mußten neben den Gastwirten alle beachten, die eine Konzession für den Ausschank von Bier und Branntwein erhalten hatten. Als z. B Schmiedemeister Julius Heyden 1867 eine Konzession beantragt hatte, teilte ihm mit Schreiben vom 12. September 1867 das Amt in Bleckede mit, daß er das Recht zum Ausschank bekäme mit der Bedingung, die Maßregeln der Bekanntmachung vom 12. Mai 1841 ,,dauernd zu beobachten".
Die Konzession galt nur für seine Person und erlosch nach seinem Tode oder wenn der ,,Wirth seine Wohnung an eine andere Stelle verlegt und bleibt außerdem stets widerruflich".
Julius Heyden hatte das Anwesen von Tischlermeister Kruskopf erworben, der seit dem 24. Oktober 1856 eine Berechtigung zur Führung einer Gast- und Schankwirtschaft besaß, und die nun auf den neuen Besitzer überging gegen Zahlung eines ,,Recognitionsgeldes ad 1 rth 3 ggr 5 Pf an die Cämmereikasse zu Dahlenburg".
Den Eingang zu einem Brennhaus zierte z. B. ein Balken
,,Anno 1835 3. März"
Das Brennhaus stand auf dem Grundstück Mühlenstraße Nr. 8, das Rüter/Pecht gehört. Die Brennerei mit angeschlossener Gastwirtschaft betrieben vor dem 1. Weltkrieg Heinrich Müller und seine Frau Anna. Am Sonntag holten sich Bürger für 50 Pf Schnaps, den sie zu Hause tranken, wußte Otto Pecht zu berichten. 1916 gaben Müllers den Betrieb auf, da alle Kupferkessel abgeliefert werden mußten.
Mit Flugblatt vom 20.12.1915 hatte auf höheren Befehl der
,,Kreisausschuß Bleckede
Anordnung betr. Eigentumsübertragung
auf den Reichsmilitärfiskus" getroffen. (41)
Das Blatt führte an, welche Sachen abgeliefert werden mußten:
Gegenstände aus Kupfer und Messing von Geschirr bis zur Badewanne
Gegenstände aus Reinnickel.
Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder 10 000 Mark Geldstrafe drohte denen, die dem Aufruf nicht folgten.
Folgende Preise pro Kilo zahlte die Behörde:
Gegenstände ohne Beschläge, d.h. ohne Beschläge und Griffe aus Holz und Eisen:
Kupfer: 3,90 M. Messing: 2,90 M. Nickel: 12,90 M.
Gegenstände mit Beschlägen:
Kupfer: 2,70 M. Messing: 2,00 M. Nickel: 10,40 M.
,,Die Gegenstände sind in der Zeit vom 5. Januar bis 31. März 1916 an die Sammelstelle in Bleckede abzuliefern." (42)
Dahlenburg, ein wirtschaftlicher Mittelpunkt mit einem großen ländlichen Einzugsgebiet, pflegte seit alten Zeiten die Gastlichkeit. Der älteste Familienbetrieb gehört Rosel Adam.
a) am 4. Januar 1857 schloß Gastwirt Carl Rose aus Bienenbüttel einen Vertrag mit Maurermeister Friedrich Gehrts, Oldenstadt, zwecks Kauf einer Vollbürgerstelle in Dahlenburg. Friedrich Gehrts und seine minderjährigen Geschwister Dorette, 21 Jahre, Christiane, 19 Jahre, und Ernst, 18 Jahre, hatten das Anwesen von ihrem verstorbenen Vater geerbt. Zu der Stelle gehörte eine Schankkonzession: ,,Die Erwirkung der Conzession zur Gastwirtschaft hat dagegen der Käufer auf seine alleinige Kosten zu beschaffen." § 6 (43)
Rose kaufte die Gebäude mit Land für 3285 Thl. bei 1000 Thl. Anzahlung Courant und räumte den unversorgten Geschwistern des Verkäufers bis zur Volljährigkeit im Falle einer Erkrankung ,,ein Obdach im elterlichen Hause ein" und bei deren Volljährigkeit die Auszahlung ihres Erbteils.
Im Juni 1863 bevollmächtigte Christiane Gehrts, verheiratete Pesel, Bürgermeister Adolf Uhthoff, die ihr zustehenden 200 Thaler ihres Erbteils von Gastwirt Rose in Empfang zu nehmen.
Ernst Gehrts, ,,Quartiermeister bei der 4ten Schwadron des Regiments ´Königin Husaren´," erteilte seinem Bruder, Maurermeister Friedrich Gehrts in Uelzen am 24.3.1865 die Vollmacht, seine Abfindung abzuholen.
Nach dem Tode von Carl Rose übernahm der Sohn Heinrich die Gastwirtschaft. Vor dem Amtsgericht in Bleckede unterschrieb er am 9. Dezember 1871 einen ,,Altenteilsvertrag" für seine Mutter, Karolina, geb. Wehde. Er verpflichtete sich, ihr eine Stube nebst Kammer und Küche einzuräumen und die Feuerung, Buchenholz und Torf, zu liefern und einen Stall für die Aufbewahrung zur Verfügung zu stellen, ferner
,,3, jährlich 8 Himten reinen Rocken, 12 Himten gute Eßkartoffel
4, täglich 112 Quartier frische süße Milch und wöchentlich 1 Pfd. frische Butter
5, jährlich 2 Schock gute Hühnereier halb Ostern und halb Michaelis
6, die Hälfte eines Schweines von 200 Pfd. mit allen dazugehörigen Bestandteilen und Weihnachten jeden Jahres
7, alljährlich den vierten Theil des eingeerntet werdenden Obstes" (44)
Die weiteren Paragraphen regelten Benutzung von 20 Quadratruthen Gartenland. ,,Mitgebrauch" sämtlicher Haushaltsgeräte, ,,Hege und Pflege in gesunden und kranken Tagen, freien Arzt und Medicin," Taschengeld, eigene Wahl von Möbeln und Betten und schließlich bei Auszug aus dem Hause eine jährliche Zuwendung von 50 Reichstalern. Nach dem Tode der Witwe gingen die mitgenommenen Möbel laut Vertrag zurück an den Erben. Für die beiden Schwestern zahlte der Erbe je 300 Reichstaler aus.
Neben der Gastwirtschaft betrieb Heinrich Rose, wie schon sein Vater, Landwirtschaft. Zusätzlich zum eigenen Land pachtete er Ländereien. So bewirtschaftete er gemäß ,,Pacht-Contract" vom 1. Oktober 1872 13 1/4 Morgen nördlich und südlich vom Dumstorfer Wege von Ökonom Ferdinand Buhlert auf 12 Jahre. 1876 verkaufte ihm Posthalter Ernst Buhlert 9 Morgen und 100 Quadratruthen Land für 1327 Mark und 50 Pf, den Morgen für 135 Mark. Das Land lag in der Dumstorfer Feldmark.
1881 erhielt Heinrich Rose die Genehmigung, einen ,,Tanz-Salon" zu bauen in massiver Ausführung.
1887 stellte er den Antrag, eine Verlängerung des Wohnhauses vornehmen zu dürfen. Man gab die Genehmigung, den Anbau massiv zu errichten und lehnte Fachwerk wegen erhöhter Brandgefahr ab.
Sohn Heinrich Rose, 1878 geboren, erbte nach dem Tode des Vaters die Gaststätte. Neben der Gastwirtschaft widmete er sich, wie seine Vorfahren, auch der Landwirtschaft. Seine beiden Pferde zogen jahrelang die Feuerspritze im Einsatz.
Am 25.1.1930 erwarb Heinrich Rose 20 Morgen Land von Rittergutsbesitzer Friedrich Freiherr von Spörcken, Lüdersburg. Er hatte dieses Grundstück in der ,,Langen Masch" bis dahin gepachtet.
Tochter Elisabeth heiratete Lothar Westphal, den Sohn des Molkereileiters. Nach dem Tode des Vaters 1936 bekam sie die Gastwirtschaft und 1937 die Erlaubnis, die Wirtschaft weiterzuführen. Im Laufe der Jahre folgten Umbauten und Verbesserungen. Während Elisabeth Westphal sich der Gastwirtschaft zuwandte, versorgte Lothar Westphal die Landwirtschaft. Nach dem zweiten Weltkrieg bewährte er sich als SPD-Politiker im Gemeinderat und im Kreistag.
Tochter Rosel übernahm 1961 die Gastwirtschaft ,,Zu den drei Linden", wie sie hieß, als 3 Linden die Vorderfront des Hauses zierten. Sie fielen der Verbreiterung der Straße zum Opfer, und nun trägt das Gasthaus den Familiennamen Adam; denn Rosel heiratete Günther Adam.
b) Tischlermeister Ludwig Kurlbaum. Hannover-Herrenhausen, verheiratet mit Marie, geb. Rieckens, Tochter des Stellmachermeisters Rieckens in Dahlenburg, entschloß sich 1907, an der Kleinbahnhaltestelle im Heimatort seiner Frau eine Gaststätte zu errichten.
Das Land kaufte er von Baron von Spörcken und erweiterte später den Besitz durch Landankäufe. Am 27. Januar 1907 schloß er einen Vertrag mit W. Jonas über den Neubau eines Gasthauses:
,,Zwischen dem Tischlermeister Herrn L. Kurlbaum zu Herrenhausen bei Hannover als Bauherr und dem Baugewerksmstr. W. Jonas zu Dahlenburg als Unternehmer ist heute nachstehender Vertrag abgeschlossen worden:
§ 1 Der Baugewerksmstr. W.Jonas übernimmt dieGesamtarbeiten und Lieferungen zum Neubau eines Gasthauses pp. nach Maßgabe des angefertigeten Kostenanschlages u. Zeichnung zu dem Gesamtpreis von Mk. 17 900 in Worten Siebenzehntausendundneunhundert Mark und verpflichtet sich, nur gute Materialien zu verwenden sowie gute Arbeiten zu liefern.
§ 2 Die Fertigstellung des Gebäudes müßte bis 1. Juli erfolgen, falls nicht höhere Gewalten und Streik pp. dieses behindern. Für jeden späteren Tag der Fertigstellung zahlt der Unternehmer, falls obenstehende Gründe nicht vorliegen, 10,oo Mk.
§ 3 Der Bauherr verpflichtet sich hingegen bei Fertigstellung des Rohbaues eine Abschlagszahlung von 4000 Mk in Worten Viertausend Mk. zu leisten.
§ 4 Nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt Restzahlung bis auf Eintausend Mark welche noch ein Jahr lang zu 3 % verzinst stehenbleiben.
§ 5 Dieser Vertrag ist in 2 Exemplaren ausgefertigt, wovon jede Partei ein Solches erhielt.
§ 6 Alle Arbeiten und Lieferungen mit Ausnahme von Wandbekleidung und Kochherd welche nicht im Kostenanschlag vorgesehen jedoch ortsüblich sind, sind mit einbegriffen.
Geschehen Dahlenburg, den 27.1.07
gez. W. Jonas gez. L. Kurlbaum" (45)
Nach Fertigstellung des Gasthauses ersuchte Ludwig Kurlbaum um die Genehmigung, die Wirtschaft zu eröffnen. Er erhielt vom Kreisausschuß die Genehmigung seines Gesuchs mit einigen Auflagen:
,,Bleckede, den 20. Juli 1907
Auf das Gesuch vom 4. d. Mts. erteilen wir Ihnen die Genehmigung zum Betrieb der Gastwirtschaft in Ihrem neuerbauten Hause in Dahlenburg, unter der Bedingung, daß
1. Sie die bislang im Steinbeck'schen Hause betriebene Herberge zu übernehmen und weiterführen,
2. Sie ein Wartezimmer für Kleinbahn-Reisende einrichten, in welchem den Reisenden auch ohne Verpflichtung zur Entnahme von Getränken usw. Unterkunft gewährt wird,
3. abgesehen von den Herbergsräumen ein sonstiges Gastzimmer von mindestens 25 qm Bodenfläche, sowie wenigstens drei Schlafwmmer für Fremde eingerichtet werden, wobei auf jeden Gast wenigstens 3 qm Bodenfläche und 12 Kubikmeter Luftraum zu rechnen sind. Ein Exemplar der eingereichten Gebäude-Zeichnungen ist hierneben angeheftet.
Der Kreisausschuß des Kreises Bleckede"
gez. Müller
Das ,,Gasthaus Zur Kleinbahn", wie die Wirtschaft nun hieß, war ein beliebter Anlaufpunkt nicht nur für einheimische Gäste sondern auch für auswärtige, wie das Gästebuch kündete.
Umbauten brachten Modernisierungen mit Erweiterung des Hotelbetriebes. Das Steinbecksche Haus mietete ein Zahnarzt.
Sohn Ludwig Kurlbaum, Kaufmann, 1903 geboren und seine Ehefrau Else, geb. Wiechert, führten den Betrieb nach dem Tode des Vaters weiter.
Nach Abbruch der Kleinbahn erfreute sich die Gaststätte auch weiterhin regen Zuspruchs als Vereinslokal, als Hotel für durchreisende Gäste. Wieder gab es Baumaßnahmen, vor allen Dingen Verschönerungsarbeiten.
Als dann schließlich Sohn Ludwig, geboren 1938, als Hotelfachmann und seine Ehefrau Inge, geb. Schulz, die Gaststätte übernahmen, schufen sie aus dem ehem. ,,Gasthaus Zur Kleinbahn" ein Hotel für gehobene Ansprüche.
c) Hotel Heitmann
Am 11. März 1914 verkaufte Fuhrhalter Heinrich Cohrs aus Ebstorf an Kaufmann Hermann Heitmann aus Kreepen, Krs. Verden seinen Grundbesitz in Dahlenburg mit sämtlichem Zubehör und Inventar. In diesem Zusammenhang teilte der Kreisausschuß des Kreises Bleckede Hermann Heitmann mit:
,,Wir erteilen Ihnen hiermit die Erlaubnis zum Betriebe der Gastwirtschaft in den Ihrerseits gekauften Cohrs(Heit)-schen Gebäuden zu Dahlenburg unter der Bedingung, daß die für den Gastwirtschaftsbetrieb bestimmten Räume (Gaststube, Schlafzimmer), sowie der Saal in einen polizeimäßigen, einwandfreien Zustand gesetzt werden.
Es sind mindestens drei Schlafzimmer für Fremde einzurichten, wobei auf jeden Gast wenigstens 3 Quadratmeter Bodenfläche und 12 Kubikmeter Luftraum zu rechnen sind."
Am 1. April 1939 überreichte der Leiter der Wirtschaftsgruppe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Berlin, anläßlich des 25jährigen Geschäftsjubiläums eine Urkunde.
,,Gemeinsam mit seiner Frau Marie schuf Heitmann eine gemütliche Gastlichkeit," schrieb Dr. Körner v. Gustorff.
Nach dem Tode von Hermann Heitmann 1951 führte seine Frau den Betrieb weiter. So konnte sie am 25.3.1964 mit ihren Gästen auf ein 50jähriges Bestehen anstoßen.
Nach dem Tode von Marie Heitmann erbte Anneliese von Karchowski das Hotel. Sie verpachtete die Gastronomie an Joachim Schmidt. 1977 erfolgten Umbauten, und 1978 pachtete die Berliner Kindl Brauerei für 15 Jahre den Betrieb.
d)
,,Die
Bierbrauerei Hasenburg
Aktiengesellschaft zu Lüneburg
hält ihre aus vorzüglichstem
Malz, Hopfen und Quellwasser
hergestellten
Lagerbiere
in
Gebinden und Flaschen
bestens empfohlen."
Die Niederlage befand sich bei Wilhelm Buchholz neben der Gaststätte Kurlbaum. Buchholz besaß ein Agentur-Geschäft und betätigte sich als Auktionator, wie aus einer Festschrift des Kriegervereins von 1908 hervorgeht.
e ) 1870 hatte der Bäcker August Fraass aus Nahrendorf das Bürgerrecht erworben. In dieser Festschrift von 1908 warb August Fraass für seine Gaststätte:
,,Der alten Deutschen Liebste Nahrung
War abends Bier und morgens Harung.
Darum, Ihr lieben Kriegesknechte,
Verleiht auch diesem seine Rechte.
Sei es im Essig oder Salat,
zum Katerfrühstück ist alles parat.
Drum macht Euch diesen kleinen Spaß
und kehret ein bei August Fraass.
Auch Bier und Wein gibts dort zu trinken,
Gekochten und auch rohen Schinken.
Das Andere all von selbst ergibt sich
Dannenbergerstr. Nr. 79."
Auf eine 110jährige Tradition schaut die von Joachim Fraass und Ehefrau Ruth geführte Gaststätte zurück, die Sohn Stefan übernehmen wird.
f) Für ,,gute Speisen und Getränke" zeichnete 1908 Ernst Bohm, Wirt vom Gasthaus ,,Zum goldenen Stern", dem späteren ,,Dahlenburger Hof." 1864 gelobte ein Heinrich Bohm seinem Bürgermeister durch Handschlag, seine Bürgerpflichten getreu zu erfüllen. Er hatte Haus Nr. 35 käuflich erworben und konnte daher ,,nach Maßgabe § 7 des Orts-Status" das Bürgerrecht erlangen. Der Sohn Gastwirt Ernst Bohm entrichtete für die Erwerbung des Bürgerrechts 1896 21 Reichsmark.
Alice Wullweber, die Erbin des ,,Dahlenburger Hofes", hatte ihn nacheinander an Höfer, Prillwitz und 1955 an Herbert Bräger und Ehefrau Ursula, geb. Braun verpachtet.
Ursula Bräger, Gastwirtstochter aus Greifenhagen in Pommern, hatte die Gastronomie in den Gaststätten ihres Vaters in der Heimat kennengelernt. Sie führte den Betrieb mit ihrem Mann bis 1963, gab ihn dann an Schwiegersohn Dieter Kruppa und Tochter Brigitte weiter (1964 - 1972). 1972 trat Doris in die Fußstapfen der Schwester. Gemeinsam mit ihrem Mann Ulrich von Eberstein übernahm sie die Pachtung von Manfred und Sieglinde Seja, die nach kurzer Zeit aus dem Pachtvertrag ausschieden. Das Ehepaar von Eberstein bewirtschaftete die Gaststätte bis zum 29.2.1988, und am 1.3.88 stieg in den Pachtvertrag Anja Zitko ein.
Im 19. Jahrhundert gab es gemäß Dahlenburger Bürgerregister mehrere Gastwirte (ihre erste Erwähnung als Zeuge oder Antragsteller d. Bürgerrechts steht in Klammern), wie Ohlmeyer (1814), Nahbein (1814), Schwerin (1822), Gehrts (1824), Segebahn (1829), Kruse (1850), Schoop (1855), Cohrs (1870), Ehrhorn (1875), Conrades (1895), Friedrich (1901), deren Namen im Laufe des 19~20. Jahrhunderts als Gaststättenbesitzer verschwanden.
g) Es empfahl sich 1908 ebenfalls in der bereits erwähnten Festschrift als ,,Wirtschaft in dem Schützenhause"
Hotel
,,Zum Deutschen Hause"
Inh. Louis Masson
,,Altbekanntes Gasthaus,
Vereinslokal des Kriegervereins
vorzügliche Küche
Bestgepflegte Weine und Biere
Solide Preise Solide Preise
Bevorzugtes Haus für Geschäftsreisende"
Das Deutsche Haus gehörte zu dieser Zeit Louis Masson und seiner Ehefrau Lotte, geb. Möllering.
Am 1. März 1856 hatte der ,,jüdische Handelsmann Jacob Masson" das Bürgerrecht erhalten. Als Zeugen traten auf ,,Schustermeister Fr. Meier und Musikus Schulz". Jacob Masson hatte wahrscheinlich das Hotel in dieser Zeit gekauft. Louis Masson, auch Pferdehändler, verkaufte das Hotel am 4.2.1913 an den Land- und Gastwirt Wille Wessel aus Müden. Pferdehändler Joachim Konrad Plett besaß bereits Teilhypothekenbriefe und übernahm die Gaststätte, die dann am 2.12.1919 Kaufmann Otto Schoop aus Neetze erwarb, ,,mit allen darauf befindlichen Gebäuden, der Schank- und Hotelwirtschaft und dem gesamten Wirtschafts-, Hotel- und Saalinventar". Das anschließende Gebäude kaufte Otto Schoop am 30. Juli 1920. Der Verkäufer, Pferdehändler Louis Masson, behielt mit seiner Familie das Wohnrecht, gem. Vertrag bis zum 1.10.1921.
Otto Schoop nahm bauliche Veränderungen vor, modernisierte Hotel und Gaststätte und schuf ein Haus, das Mittagsgäste bewirtete, das man als Vereinslokal kürte, in dem vor allen Dingen, dank des großen Saales, Veranstaltungen aller Art und Bälle stattfinden konnten. Durchreisende und Besucher fanden fürsorgliche Aufnahme in den Gästezimmern.
Besonders erwähnenswert wäre, daß Otto Schoop ein Zimmer für einen Radioklub einrichtete. Heinrich-Wilhelm Schoop erinnert sich noch genau an das ,,Radiozimmer". Hier konnten ca. 8 Teilnehmer mit Kopfhörern zu gleicher Zeit Rundfunksendungen empfangen. In 1,20 m Höhe lief an der Wand ein Paneelbrett, in dem nebeneinander aus 8 Steckdosen die Verbindung zur weiten Welt funkte. Eine Antenne auf dem Dach des Hotels sorgte für guten Empfang. Diese Anlage war eine Sensation für Dahlenburg, da es zu dieser Zeit (1926) wenig Bürger gab, die eine eigene besaßen.
In den fünfziger Jahren wurden Sohn Heinrich-Wilhelm Schoop und seine Ehefrau Franziska Mitinhaber des Betriebes. Gemeinsam mit den Eltern führten sie das Familienunternehmen bis 1963 und verpachteten es dann. Der erste Pächter gab die Pachtung nach kurzer Zeit auf, die zweite Pächterin Iwert kaufte 1968 das Hotel. Sie führte es bis 1976. Der nachfolgende Käufer Borchert verstarb sehr früh, so daß heute der Hotel- und Gaststättenbetrieb ruht.
h)
,,Gasthaus
,,Kehrewieder"
Inh. P. Röhr
Dahlenburg, Am Markt 122
Feine Weine
Wohlgepflegte Biere
Gute bürgerliche Küche
Den geehrten auswärtigen und hiesigen Gästen zum Besuch
bestens empfohlen."
Dieses Inserat ließ Gastwirt Peter Röhr 1908 drucken. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Marie, geb. Mahnke, bewirtschaftete er die 1903 gekaufte Gaststätte. Sohn Richard Röhr übernahm mit seiner Ehefrau Luise, geb. Reimer, 1937 den Betrieb. 1939 wurde er Soldat, und als er 1946 aus der Gefangenschaft heimkehrte, waren Wohn- und Geschäftsräume beschlagnahmt.
Er mußte die Gaststätte neu einrichten. Größere Umbauten nahm Tochter Marlis, verheiratete Fillies, vor, die 1962 die Nachfolge antrat. Als Hotelfachfrau modernisierte sie den Betrieb, dessen Zukunft Tochter Andrea sichern wird.
1932 schrieb Louis Baumgarten: ,,8 Gastwirtschaften und Hotels sorgen für Einheimische und Durchreisende, für Erquickung, mit Speise und Trank. Den Stoff zu letzterem liefern hauptsächlich z.Zt. die beiden großen Lager der ,,Lüneburger Kronenbrauerei" und der ,,Elbschloßbier-Brauerei" hierselbst."