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2.3 Gaststätten und Brauereigerechtsame

Am 17.2.1654 stellten Bürgermeister und Rat von Dalenburg den Antrag auf Genehmigung der ,,Brauereigerechtsame".

Sie berichteten über Ausplünderungen des Ortes im Kriege und über das Elend seiner Einwohner, so daß der Ort mehr aus ,,ledigen und wüsten Hausstäten, als bewohnten Häusern besteht". Sie meinten, daß die Lüneburger Brauer sich auf Kosten der Dalenburger Bürger bereicherten und baten daher, selbst Bier brauen zu dürfen. Sie wiesen auf den Besitz einer Urkunde hin: ,,1251 und also nunmehr für 403 Jahren von weiland Herzogen Otten zu Braunschweig und Lüneburg hochsel. Andenkens unsern Vorfahren ertheilten privilegy, deßen Original noch bei uns pergament zu Catrini vorhanden."

Sie erhielten die Genehmigung, wie aus Kämmereiakten ersichtlich, Bier zu brauen und Branntwein herzustellen. (38)

1687 entrichteten die Brauer vierteljährlich für 1 Tonne Bier 5 ggr an Steuern, davon erhielten als ,,Schatz"

Aus der nachfolgenden Statistik erfahren wir, wieviel Bier und Branntwein von den Bürgern im I., II., III. und IV. Quartal des Jahres 1687 ausgeschenkt wurde:

 

I.

 

II.

 

III.

 

IV.

 
 

Bier

Branntw.

Bier

Branntw.

Bier

Branntw.

Bier

Branntw.

Name

Tonnen

Stübchen

Tonnen

Stübchen

Tonnen

Stübchen

Tonnen

Stübchen

Heinrich Bruhn

           

2

 

Jürgen Fransen

       

1/2

     

Franz Gahde

15

15

21

15

16

15

18

15

Carsten Gerstenkorn

       

1/2

     

Jürgen Heuer

5

 

8

 

6 1/2

 

6

 

Stadtvogt Kolp

       

3

 

4

 

Gustaf Lutter

6

 

12

5

9

5

7

5

Bürgermeister Mannecke

       

2

2

2

3

Heinrich Niekirch

       

1

 

1/2

 

Joh. Christoph Osten

           

1

 

Albert Prange

 

7 1/2

 

7 1/2

 

7 1/2

   

Jürgen Schrecke

6 1/2

 

12

 

10

 

10

 

Peter Sühl

6

 

10

 

7

 

7

 

Jürgen Stägen

       

1/2

     

(39)

Neben Brauern und Gastwirten zeigt diese Aufstellung aus dem Kreisarchiv Namen von Privatleuten. die anläßlich eines Festes, z. B. einer Hochzeit oder einer Kindtaufe, Bier ausschenkten und dafür gemäß Verfügung des Amtes von 1669 eine Akzise, also eine Steuer bezahlten.

110 Jahre später lieferten uns Kämmereiakten die Namen von 8 anderen Bürgern, die Branntwein ausschenkten. Bürgermeister Wiemann führte in seinen Aufieichnungen von Fastnacht 1779 - Fastnacht 1780 an, welche Bürger eine Branntweinsteuer, eine Akzise zahlten, also auch das Recht besaßen, Branntwein herzustellen:

,,Bürgermeister Wiemann

3 1/2

Oxhöft

2 rth

15 ggr

Accise

Rathmann Buhlert

3

Oxhöft

2 rth

6 ggr

Accise

Christian Niemann

3

Oxhöft

2 rth

6 ggr

Accise

Christian Schoene

4

Oxhöft

3 rth

-

Accise

August Schwerin

3

Oxhöft

2 rth

6 ggr

Accise

Kopmann

5

Oxhöft

3 rth

18 ggr

Accise

Heinrich Meyer

4

Oxhöft

3 rth

-

Accise

Friedrich Voigt

1 1/2

Oxhöft

1 rth

3 ggr

Accise

 

27

Oxhöft

20 rth

6 ggr

Accise"

(40)

Da dem alten deutschen Weinmaß 1 Oxhöft 200 bis 300 Liter entsprachen, genossen die Bürger mit ihren Gästen mindestens 5400 Liter geistige Getränke im Jahr. Zusätzlich braute man im gleichen Zeitraum 25 Tonnen Bier und bezog dazu aus Lüneburg 182 Tonnen Gerstensaft, so daß 10 rth 11 ggr und 11 Pf an Akzise einkamen, da der Staat für 1 Tonne 1 1/4 ggr Akzise kassierte. Die Haupteinnahmen der Kämmereikasse stammten aus der Bier- und Branntweinakzise, so erhöhten sich diese Einkünfte in den folgenden Jahren auf

,,Es war bekannt geworden, daß gem. Gesetz von 7. Julius 1836 Art. 1, auf das Gesetz von 27. Junius 1838 wegen Bestrafung der Trunkfälligkeit" in den Landdrosteien verstärkt Gefangene in ,,polizeilichen Werkhäusern" einsaßen.

In Art. 1 verordnete man eine Verminderung der ,,Zahl der Schenkwirthschaften". Nur wenn ,,wirkliche Bedürfnisse" vorlagen, sollten Konzessionen erteilt werden. 16 Artikel regelten den Ausschank und die Lagerung der Getränke. ,,Unerwachsenen (unter 16 Jahren), Handwerkslehrlingen, Betrunkenen und Solchen, welche ihrer Geisteskräfte nicht mächtig sind, darf von den Wirthen kein Branntewein geschenkt werden ." (Art. 4)

,,Wegen Trunkfälligkeit schon bestraften Trunkenbolden" durfte kein Branntwein eingeschenkt werden.

Zuwiderhandlungen bestrafte der Gesetzgeber mit einer Geldbuße bis zu zehn Talern oder mit Gefängnis. Der Wirt konnte, wenn die Bestrafung bei ihm ohne Erfolg blieb, die Konzession verlieren. Der Gast erhielt eine Geldbuße bis zu einem Taler oder eine entsprechende Gefängnisstrafe. Die Strafgelder gingen ,,nach Abzug eines Drittels für den Denunciaten" in die Armenkassen, von denen die Armen der Ortschaften einen Zuschuß zum Lebensunterhalt empfingen.

,,Bei Märkten, öffentlichen Festen und sonstigen größeren Versammlungen darf ohne obrigkeitliche Erlaubniß außerhalb der Wohnung auch von denen, welche zur Schenkwirtschaft befugt sind, kein Branntwein ausgeschenkt werden." (Art. 11)

Mit dieser Verordnung wollte man verhindern, daß durch übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke bei größeren Versammlungen Streitereien entstanden. Diese Ministerialverordnung mußten neben den Gastwirten alle beachten, die eine Konzession für den Ausschank von Bier und Branntwein erhalten hatten. Als z. B Schmiedemeister Julius Heyden 1867 eine Konzession beantragt hatte, teilte ihm mit Schreiben vom 12. September 1867 das Amt in Bleckede mit, daß er das Recht zum Ausschank bekäme mit der Bedingung, die Maßregeln der Bekanntmachung vom 12. Mai 1841 ,,dauernd zu beobachten".

Die Konzession galt nur für seine Person und erlosch nach seinem Tode oder wenn der ,,Wirth seine Wohnung an eine andere Stelle verlegt und bleibt außerdem stets widerruflich".

Julius Heyden hatte das Anwesen von Tischlermeister Kruskopf erworben, der seit dem 24. Oktober 1856 eine Berechtigung zur Führung einer Gast- und Schankwirtschaft besaß, und die nun auf den neuen Besitzer überging gegen Zahlung eines ,,Recognitionsgeldes ad 1 rth 3 ggr 5 Pf an die Cämmereikasse zu Dahlenburg".

Den Eingang zu einem Brennhaus zierte z. B. ein Balken

Mit Flugblatt vom 20.12.1915 hatte auf höheren Befehl der

Folgende Preise pro Kilo zahlte die Behörde:

,,Die
Bierbrauerei Hasenburg
Aktiengesellschaft zu Lüneburg
hält ihre aus vorzüglichstem
Malz, Hopfen und Quellwasser
hergestellten
Lagerbiere
in
Gebinden und Flaschen
bestens empfohlen
."

Darum, Ihr lieben Kriegesknechte,
Verleiht auch diesem seine Rechte.

Sei es im Essig oder Salat,
zum Katerfrühstück ist alles parat.

Drum macht Euch diesen kleinen Spaß
und kehret ein bei August Fraass.

Auch Bier und Wein gibts dort zu trinken,
Gekochten und auch rohen Schinken.

Das Andere all von selbst ergibt sich
Dannenbergerstr. Nr. 79
."

Auf eine 110jährige Tradition schaut die von Joachim Fraass und Ehefrau Ruth geführte Gaststätte zurück, die Sohn Stefan übernehmen wird.

,,Gasthaus
,,Kehrewieder"
Inh. P. Röhr
Dahlenburg, Am Markt 122
Feine Weine
Wohlgepflegte Biere
Gute bürgerliche Küche
Den geehrten auswärtigen und hiesigen Gästen zum Besuch
bestens empfohlen
."

Dieses Inserat ließ Gastwirt Peter Röhr 1908 drucken. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Marie, geb. Mahnke, bewirtschaftete er die 1903 gekaufte Gaststätte. Sohn Richard Röhr übernahm mit seiner Ehefrau Luise, geb. Reimer, 1937 den Betrieb. 1939 wurde er Soldat, und als er 1946 aus der Gefangenschaft heimkehrte, waren Wohn- und Geschäftsräume beschlagnahmt.

Er mußte die Gaststätte neu einrichten. Größere Umbauten nahm Tochter Marlis, verheiratete Fillies, vor, die 1962 die Nachfolge antrat. Als Hotelfachfrau modernisierte sie den Betrieb, dessen Zukunft Tochter Andrea sichern wird.

1932 schrieb Louis Baumgarten: ,,8 Gastwirtschaften und Hotels sorgen für Einheimische und Durchreisende, für Erquickung, mit Speise und Trank. Den Stoff zu letzterem liefern hauptsächlich z.Zt. die beiden großen Lager der ,,Lüneburger Kronenbrauerei" und der ,,Elbschloßbier-Brauerei" hierselbst."

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