
Es bleibt dem Zufall überlassen, Unterlagen über Bürgermeister und Vögte Dahlenburgs vor dem 30jährigen Krieg zu erhalten. Wahrscheinlich bedarf es da noch weiterer intensiver Nachforschungen in den Archiven und viel Zeit. Die Kirchenchronik erwähnte nur einmal einen Vogt aus jener Zeit und zwar auf S. 26 Hans Tile (s. ,,3.3 Kirchliche Nachrichten").
Rudolf Schroedter, Osnabrück, stieß bei seinen Forschungen nach den Vorfahren seiner Familie auf einen Christoph Schröder, der in Dalenburg um das Jahr 1620 als Bürgermeister tätig war. Dieser Bürgermeister schickte am 5. März 1622 an die fürstliche Regierung in Celle ein Schreiben, in dem er den Bürger Hans Rohrs und dessen Ehefrau der Diebereien bezichtigte und um Erstattung seiner verauslagten Kosten bat. ,,....Ich Armer Man auß hochtringender Notturfft nicht fuerendhalten weßmaßen, Ungefehr für dritehalb Jharen Viell Dieberey, in E. Fl. G. Stedlein Dalenburgh sich begeben....". Und weiter führte er aus, daß ein Asmus Nork, dem der Dieb ,,sein Bette und Beddegewandt" entwendet hatte, die Fußspur des Diebes im frisch gefallenen Schnee verfolgen konnte, und so den Dieb Hans Rohrs ermittelte.
Da der Vogt nicht zu erreichen war, riet der Bürgermeister Nork, gemeinsam mit dem Stadtknecht und zwei glaubwürdigen Zeugen im Hause des Rohrs nach dem ,,Beddegewandt" zu forschen. Sie fanden es, aber Hans Rohrs und "sein diebisch Weib Ilsabe" liefen davon. Man spürte jedoch den Dieb ,,eine halbe Meileweges von Dalenborg" auf und sperrte ihn in Bleckede ein, während seine Frau in Lüneburg inhaftiert wurde. Bei der Haussuchung entdeckte man nicht nur gestohlene Güter, sondern auch mit Zinn gefälschte Reichstaler. Man stellte fest, daß die Diebe das Geld einer Witwe, das diese in einer verschlossenen Lade in der Kirche aufbewahrte, mit falschen Talern ausgewechselt hatten. Unter der Tortur gestand der Dieb, während seine Frau ,,nichts bekennen wollte," daß ,,ehr von seinem Weibe verleidet worden, die falschen R. Thaler zu gießen." ,,dennoch hat man die Sache uff die langen Bancke gespielet, den Dieb ob ihme gleich durch ein Urtheil das Lebend aberkandt, des Fürstenthumbs Leuneburgh verwiesen." Ilsabe Rohrs wurde nach einem Gefängnisaufenthalt von 3/4 Jahren des Landes verwiesen.
Dem Rat zu Dalenburg entstanden nach Aussagen des Bürgermeisters 135 rth und 33 1/2 rth an Unkosten, um deren Begleichung man aus dem Erlös des Rohrsschen Hausverkaufes bat.
Freunde und Verwandte der in Lüneburg gefangenen Ilsabe Rohrs richteten scharfe Angriffe gegen den Dalenburger Bürgermeister und zeigten ihn wegen einer falschen Aussage an. An ihn selbst schrieben sie u. a.: ..."Und du hast sie so jämmerlich zurichten lassen, daß es auch den Stein in der Erde erbarmen kann, daß da nicht mehr als der Tod übrigbleibt. Das hast Du mit Deiner falschen Klage angerichtet, und Du sollst dazu bestimmt sein, daß Du an die Stätte gebracht wirst, wo sie gewesen ist, sie sollen Dich auf Deinen Leib und (Deine) Seele schlagen." Christof Oldelandt, der Erbe des Rohrsschen Besitzes in Dalenburg, der von ,,deren tödtlichen Abgangk noch nicht erfahren," verlangte vom Rat zu Dalenburg, ,,des Rohrs gueter in den standt hinwied bringen, darin sie bei Rohrs und seines Weibes Verstrickung gewesen dazu sich aber der Rath nicht verstehen wollen." Schließlich änderte er seine Meinung und willigte mit anderen Gläubigern ein, daß der Rat zu Dalenburg, ,,sich des Hauses und Länderey so weit annehmen, und solches verheuren muchten, damit man abnutzung davon haben, und nicht also Iänger wüste liegen durffte." Darüber hinaus sollte er alles zu Gelde machen, damit die ,,Creditoren" ihre Gelder erhielten.
Rudolf Schroeder wertete Schreiben ,,aus den Archivalien des Hauptstaatsarchiv Hannover, Abt. Celle, Brief-Archiv, Des. 61a aus Nr. 45" aus.
Die Vögte und Bürgermeister von Dahlenburg
(Auszugsweise Zusammenfassung aus den Unterlagen von Karlheinz Genzel, Nahrendorf) (7)
Eine Eigenart für alle Dienststellungen muß hervorgehoben werden: Alle Bediensteten und Amtsinhaber blieben, wenn sie gewählt oder in ihre Ämter bestellt worden waren, auf diesem Posten bis zum Lebensende. Es gab weder Ruhegelder noch Pensionen. Damit sie als ,,Arme" nicht der Gemeindekasse zur Last fielen, blieben sie in diesen Ämtern bei vollem Gehalt. Ging es aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr, wurde ihnen notfalls eine Person als Unterstützung in der Ausübung ihres Postens ,,adjungiert". Es blieb der Übereinkunft zwischen den beiden Beteiligten überlassen, wieviel der Amtsinhaber von seinem Sold an den ,,Gehilfen" abgab, und derselbe bereit war, meist nur für einen Bruchteil des Gehaltes, die Arbeit zu machen. Diese Regelung tauchte bis nach 1870 bei allen ,,Amtsinhabern", gleich welcher Art, immer wieder auf. Diese Abmachungen mußten aber vom Amt genehmigt und beurkundet werden.
Nachweislich der Akten und alten Urkunden löste der Herzog den Vogt zu Dahlenburg Johann Krüger 1651 von seinem Amt ab. Gründe verzeichnete man nicht. An seine Stelle kam der reitende Förster vom Wiebeck, Wulf Keilberger, der zugleich das Amt des Vogtes zu Dahlenburg mit ausüben mußte. Keilberger hatte aber außer der Vogtei Dahlenburg auch noch die Ämter Oldenstadt und Medingen mit ,,zu bereiten" und zu beaufsichtigen. Aus den Akten ist ersichtlich, daß bei dieser umfassenden Tätigkeit Keilberger sein Amt als Vogt nicht ausfüllen konnte. Es sollte ihm deshalb ein Untervogt beigegeben werden, wozu es aber nicht kam, weil man sich über die Besoldung und den Status nicht einigen konnte.
Man fand dann die Lösung, daß die 4 Dahlenburger Veestherren ihn unterstützten und Teilaufgaben, wie das Einziehen von Schatz und Contribution übernahmen. Dafür stellte der Landesherr sie selbst von den Steuern frei.
1658 begannen sich Kanzlei Celle, Amt Bleckede und die Landesherrschaft damit zu beschäftigen, die Vogtstelle wieder vom Forstamt zu trennen, auch, da Keilberger aus Altersgründen selbst um die Entlassung aus diesem Amt bat. Am 22.11.1658 wurde bereits wieder ein eigener Vogt in Dalenburg eingesetzt, getrennt vom Wiebeck. Dem Förster blieb die Aufsicht über die herrschaftlichen Forsten.
Der Vogt, nun Unterbeamter des Amtes Bleckede, mußte die Vogtei verwalten und alle Amtssachen erledigen. Offen war die Regelung der Besoldung. Die Regierung schien dem Vorschlag zustimmen zu wollen, den Entgelt, den bisher die 4 Veestherren von Dalenburg für die Einziehung des Schatzes und der Contribution bekommen hatten, als Sold für den Vogt anzusetzen. Die Veestherren wurden dadurch wieder abgabepflichtig. Nach einem Briefwechsel zwischen der fürstlichen Regierung und dem Amt Bleckede einigte man sich im Oktober 1658. Danach war der geplante Sold für den neuen Vogt voll aus dem Aufkommen an Schatz und Contribution von den 4 Veestherren, ,,ohne die Cammer Intraden zu belasten", gedeckt, es blieb sogar noch etwas über.
Den neuen Vogt, Claus Volkmann, bestellte man am 20.11.1658 nach Celle zur ,,fürstlichen Canzlei" und vereidigte ihn zum Vogt von Dalenburg. Das Amt Bleckede erhielt darüber Nachricht und schickte dem Vogt eine genaue ,,Dienstanweisung" zu.
Über den Vogt Volkmann liegen keine weiteren Nachrichten vor. Am 22. November 1666 fragte die Königliche Regierung beim Amt Bleckede an, daß sie sich anläßlich der Überprüfung der Schatz-Abrechnung veranlaßt sehe, nachzuforschen, ob die Besoldung für den Vogt zu Dalenburg wirklich, wie seinerzeit vorgesehen und angeordnet, voll aus den Einkünften gedeckt sei, welche die 4 Veestherren nun an Schatz und Contribution zahlen müßten. Das Amt bestätigte dies mit der Aufstellung über die Abgaben:
Schatz |
Contribution | |||||
Rtr |
ggr |
Pfg |
Rtr |
ggr |
Pfg | |
Botze |
5 |
2 |
- |
8 |
2 |
- |
Suskendorf |
4 |
31 |
- |
10 |
4 |
- |
Lemgrave |
2 |
8 |
- |
9 |
18 |
- |
Oldendorf |
2 |
8 |
- |
12 |
10 |
- |
16 |
5 |
- |
40 |
2 |
- | |
Vogt Volkmann, wahrscheinlich bereits älter beim Amtsantritt, da er im 30-jährigen Krieg bei den Schweden diente, blieb nicht lange im Amt. Nachfolger von Volkmann wurde Jürgen Jacob Kolp. Sein Name tauchte erstmals in einem Schreiben des Amts Bleckede vom 20.2.1673 auf. Das Amt beantragte für ihn einen staatlichen Mietzuschuß, weil der Vogt im Ort in eine Mietwohnung zog. ,,Bei seinem geringen Gehalt sei es ihm sehr schwer, für Miete noch 6 Rtr abzuzweigen"... Die Regierung Hannover genehmigte den Mietzuschuß, der dann endgültig am 2.8.1679 Bestandteil des Vogt-Gehaltes wurde. Im Laufe der Dienstzeit erfuhr die Stelle noch weitere finanzielle und materielle Verbesserungen.
In Ausübung seines Amtes hatte Vogt Kolp einige Schwierigkeiten, die er dem Amt (1673) zur Entscheidung vorlegte:
1. Die Brauer und Krüger von Dalenburg hatten nach Überlieferung bisher 1 Tonne Bier bei den Markttagen ,,accisefrei" zum Ausschank. Sie beantragten nun auch freie Lagerung und "Accisefreiheit" bei Hochzeiten und Kindtaufen. Das Amt gab diesem Verlangen nicht nach, denn gem. Acciseliste war der gesamte Umsatz accisepflichtig.
2. Dalenburg hatte keine Kote oder Stallung für das ,,executierte" oder ,,gepfändete" Vieh. Da nach späteren Aufzeichnungen aber gepfändetes Vieh in Dalenburg untergebracht wurde, muß angenommen werden, daß der Flecken sich einen Stall mietete.
3. Es wurde immer schwieriger, Leute zu bekommen, die die Briefe von Amtswegen oder zu Krieg - oder Jagdreisen zustellten, es verweigerten sich immer mehr. Das Amt schien angeordnet zu haben, daß nach der Riege (Reihe-) Ordnung weiter getragen werden mußte. Die Regelung war bis zur ,,Preußenzeit" nicht mehr umstritten.
4. Dalenburg hatte keinen ,,locus captura" (Arrestraum), ,,um verbrechende Persohnen" einsperren zu können. Das Amt ordnete die Beschaffung eines solchen Raumes an. Wenig später erschienen Aufzeichnungen darüber, daß Leute inhaftiert und in Gewahrsam genommen wurden.
1684 wurde Vogt Kolp kränklich und beantragte, daß ihm sein Sohn im Amt helfen dürfe. Die Drostei genehmigte die Assistenz durch Sohn Jürgen Christoph Kolp. Am 29.1.1689 wurde der Sohn neben seinem Vater zum Vogt zu Dalenburg bestellt. Wenig später übernahm Kolp auch noch das Amt des Bürgermeisters von Dalenburg, von der Kammer genehmigt und mit 20 Rtl Sold ausgestattet, bis dahin war Hyronimus Warnecke Bürgermeister. Vogt Kolp starb 1708. Am 24.2.1708 setzte die Kammer den in Dalenburg geborenen Christoph Wilhelm Steinfeld zum Vogt ein.
Sein Einkommen betrug:
Haus-, Miete- Geld |
6 Rtr |
- ggr |
- Pfg | |
1 Malter 4 ht. Rocken |
3 |
12 |
4 | |
6 Wichhimpten Haber |
12 |
- |
- | |
2 Fuder Heu |
4 |
- |
- | |
Summa |
25 |
12 |
4 |
Steinfeld starb am 28.6.1745. Nachfolger im Amt wurde am 5.7.1746 Heinrich Jürgen Wolter. Er bekam It. Geldregister folgendes Gehalt:
,,Haus Miete |
6 Rtr |
- ggr |
- Pfg | |
für 1 Malter 3 Hbt |
3 |
7 |
1 3/5 | |
für 2 Fuder Heu |
4 |
- |
- | |
Für 10 Malter -Hbt. |
10 |
4 |
4 | |
Summa |
23 |
11 |
5 3/5 | |
dazu in natura |
10 |
- |
- | |
an accidentien hat derselbe zu erheben, so allhier der unter dem 8. Aug. 1750 emanierten hohen Verordnung gemäß ante lineam | ||||
bemerkt wird |
23 |
33 |
6 | |
Summa |
57 Rtr |
9 ggr |
3 3/5 Pfg" | |
Die Hauswirte Christian Heinrich Niebuhr und Jürgen Balthasar Cordes von Dahlenburg bürgten für Wolter und stellten 200 Rtr Kaution. Aus unbekannten Gründen kündigten sie diese Kaution 1751. Zu allen Zeiten war es nicht genau feststellbar, was die Vögte, meistens zugleich auch Bürgermeister von Dahlenburg, genau an Geldern erhielten. Interessant war der bei der Vereidigung von Vogt Wolter vor dem Amt am 19.7.1745 abgelegte Huldigungseid.
1754 mehrten sich die Beschwerden vor allem aus der Bevölkerung über Vogt Wolter wegen ,,längst bekannten liederlichen und pflichtlosen Lebens". Das Amt Bleckede wurde vom Nachbaramt Boitzenburg aufgefordert, einzuschreiten. Wolter leistete der Aufforderung zur Berichterstattung beim Amt 1757 keine Folge und wurde deshalb durch den Bleckeder Sergeanten Schaden ,,executiv eingeholt" und beim Amt verhört. Wegen Rückhaltung von Akten und Geldern wurde er in Arrest genommen. Wolter versprach, alles herauszugeben und zu bezahlen. Er blieb weiter Vogt.
Sowohl während der Vogtzeit von Steinfeld wie auch von Wolter war der Posten des Bürgermeisters zu Dahlenburg wieder getrennt vom Amte des Vogtes. Zu Zeiten des Vogtes Steinfeld trat Dietrich Hardtwig Schwerin als Bürgermeister in Erscheinung und versuchte, Rechte gegen den Vogt durchzusetzen. In der Amtszeit des Vogtes Wolter war Hinrich Schwerin Bürgermeister und sein erheblicher Widersacher.
In Wolters Dienstzeit fiel der erste größere Prozeß zwischen Bürgermeister Schwerin und seinem Ratsmann Steinfeld, Sohn des ehemaligen Vogtes. Grund: Ein Gartengrundstück, Eigentümer Steinfeld, aber angeblich eine ,,accidenz" zum Gehalt des Bürgermeisters. 3 Jahre lang zogen sich Streit und Prozeß hin, bis das Kammergericht in Celle 1757 endgültig zugunsten Steinfelds entschied. Am 13.4.1759 starb Vogt Wolter.
Um die Vogtstelle bewarben sich ein Sergeant Otto Johann Klebisch aus Südhannover und Hans Jobst Meyer aus Bleckede. Das Amt schlug am 17.5.1759 zusätzlich den Amtsdiener Friedrich Warnecke aus Bleckede vor und dann noch am 29.6.1759 den Amtsschreiber Schilling aus Bleckede. Die Kammer bestellte jedoch Johann Hinrich Främcke als Vogt mit Reskript vom 9.8.1759 und vereidigte ihn am 20.8.1759. Gemäß Protokoll wurde das erste Gehalt dabei verabreicht und alle hergebrachten ,,Accidencien" bestätigt.
Bezeichnend für die damalige Zeit war ein Bericht vom 25. Sept. 1759 des Vogtes an das Amt, worin er meldete, daß in Nahrendorf die rote Ruhr herrsche und schon einige Leute gestorben wären. Das Amt beanstandete die Form dieses Berichtes und erteilte dem Vogt mit Schr. v. 27.9.1759 eine ,,ernste Verwarnung"...die vorgesetzte Dienststelle wäre mißachtet worden, weil
1. der Bericht nicht beschnitten worden wäre,
2. wie ein ,,concept" ausgesehen hätte,
3. Anschrift und Anrede wäre gewesen wie unter seinesgleichen üblich, damit drücke er die Geringschätzung des Amtes aus.
Nach dem aus dieser Zeit vorliegenden sonstigen Schriftwechsel hätte die richtige Anrede lauten müssen:
,,Hochwohlgeborener Herr Oberhauptmann, Hochedelgeborener und Hochwohlgeborener Hochehrwürdigster Herr Amtmann und Herr Amtsschreiber
Hochwohlgeborene und Hochedelgeborne hochgebührende und hochzuehrende Herren:"

Am 7.11.1763 stellte Främcke eincn Antrag beim Amt auf Besserung seiner Bezüge und zugleich auf Zusicherung der Anwartschaft auf das Amt des Vogtes der Hausvogtei Bleckede bzw. Barskamper Vogtei. Die Kammer schrieb am 17.4.1764, er möge sich noch gedulden.
Während der Amtszeit von Vogt Främcke lief ein mehr als einjähriger Streit zwischen den Dahlenburger Amtspersonen des Magistrats, dem Bürgermeister Schwerin und dem Ratmann und Stadtkämmerer Wiemann. Es ging in diesem Streit um das persönliche Auftreten und dienstliche Verhalten des Bürgermeisters, das eine Bürgergruppe unter Wiemanns Führung rügte und zur Anzeige beim Amt Bleckede brachte. Bei den folgenden Vernehmungen sagte jedoch eine andere Bürgergruppe dagegen aus. Als Folge kam es zur Gegenanzeige. Jede klageführende Partei beantragte in den Jahren des Streits die Abberufung des Kontrahenten aus dem Amt. Leider liegen keine weiteren Nachrichten vor, wie der Streit ausging. Der Dahlenburger Vogt Främcke starb am 10.10.1768.
Inzwischen wurde Wiemann Bürgermeister von Dahlenburg und stellte am 11.10.1768 den Antrag bei der Kammer, ihm das Amt des Vogtes zu Dahlenburg zu übertragen, da er wegen vieler Krankheiten des Vorgängers nun schon 6 Jahre die ,,officio" verrichte. Das Amt unterstützte den Antrag und beantragte gleichzeitig eine Besserung der Stelle, da ,,Främcke in der Zeit, da er solche verwaltet habe, ansehnliches dabei zugesetzet und seine Witwe und Sohn dies nun sehr drücke, sondern auch sein antecessor weiland Vogt Wolter sei in den armseligsten Umständen verstorben."
Die Witwe stellte den Antrag, ihr den Sold ihres verstorbenen Mannes bis zum Mai 1769 weiter zu bewilligen. Dies lehnte die Kammer am 19.2.1769 ab, es sei denn, die Witwe hätte die Geschäfte ihres verstorbenen Mannes bis zur Neubesetzung weiter geführt. Da dies nicht der Fall war, wollte die Witwe wenigstens die Korngefälle haben. Dies wurde genehmigt. Wiemann wurde am 14.4.1769 zum Vogt bestellt und vereidigt. Er starb am 1.7.1781.
Der Registerschreiber Johann Friedrich Stock aus Sternberg wurde am 25.7.1781 als neuer Vogt in sein Amt eingesetzt und am 13.8.1781 vereidigt. Auf Vorschlag der Kammer wählten ihn die Dahlenburger Bürger auch zum Bürgermeister. Um ,,Accidentien" und Rechte ging es in einem langjährigen Streit, den der Bürgermeister und Vogt in Prozessen mit den Ratsmännern und den ,,Vier-Männern" austrug. Letztere beschwerten sich am 22.10.1784 auf dem Gerichtstag in Dahlenburg über den Vogt und Bürgermeister, daß er Gebühren eingeführt hätte, wie sie in Bleckede üblich wären, seinen Wagen ins Spritzenhaus und das Feuerwehrgerät auf die Straße gestellt hätte, das Rathaus verkaufte, ohne die ,,Vier-Männer" zu fragen, zu Unrecht 1 rth bei Besichtigungen kassierte und Prozeßkosten vom Kläger, daß er die Bürger mit ,,Briefetragen" belastete, einen Bürger wegen Brotbackens am Sonntag bestrafte, den ,,Vier-Männern" verboten hätte, ohne seine Zustimmung Sitzungen abzuhalten und es ablehnte, Rechnungen und Belege vorzuweisen. Sie fügten hinzu, er selbst wäre zu Unrecht von Abgaben befreit und täte das gleiche mit guten Bekannten. 6 Tage später klagten auch die Ratsmänner Buhlert und Kaiser beim Amt über Stock und erhoben die gleichen Anklagepunkte wie die ,,Vier-Männer". Sie setzten noch hinzu, daß er unberechtigt Land aus der ,,Gemeinheit" einem Bürger gegeben hätte.
Stock wies die Vorwürfe zurück. Das Amt verhörte im Dezember die beiden Ratsmänner, die, nach Ermahnung zur Wahrheit, den größten Teil der Anklagepunkte fallen lassen mußten. Dies hinderte Buhlert nicht, Stock vor dem Amt am 24.2.1785 erneut zu beschuldigen, der, wie er meinte, nicht sein Vorgesetzter wäre, sondern ein ebenbürtiger Kollege. Er müßte ihn in allen Dingen fragen, mit unterschreiben und genehmigen lassen. Das Amt versuchte zu vermitteln und schrieb am 1.3.1785 ,,... So haben Bürgermeister und Rat sich danach zu achten, künftig fried= und freundlich zu betragen und des dasigen Fleckens Beste gemeinschaftlich zu besorgen, auch in Ansehung der Gebühren und accidencien, wie es daselbst hergebracht zu lassen."
Selbst die Klage der ,,Vier-Männer" bei der Regierung in Hannover führte nicht zu der erhofften K1ärung. Inzwischen verstarb der Ratsmann Buhlert. Bestimmungsgemäß wurde eine Bürgerversammlung zur Wahl eines neuen Ratsmannes einberufen. Sie fand am 20.6.1785 statt. Die 64 Bürger waren lt. Protokoll-Liste anwesend. In schriftlicher Wahl erhielten die Kandidaten Peter Wehrt 36 Stimmen, Johann Wehrt 1 Stimme und Friedrich Schwerin 27 Stimmen. Die "Vier-Männer" griffen, wie nicht anders zu erwarten, die Wahl an, weil Schwerin keine Kaution leisten könnte, da er hoch verschuldet und mit Stock verwandt wäre. Nach Rückfrage des Amtes teilte Stock mit, daß Schwerin ein Vermögen von 2500 rth und dagegen 800 rth Schulden besäße, ein geachteter Bürger wäre, während ,,die beiden andern Subjekte - Gebrüder Wehrt - auch keine nützige zu diesen Verrichtungen erforderliche eigenschaft besitzen." ,,Die Brüder Wehrt seien dem trunke ergeben und ihr Haus bis zum Dach verschuldet." Das Amt meldete auf Anfrage der Regierung Hannover: ,,Das unruhige Betragen der Dahlenburger ist notorisch und wollen sich euer Hochwohlgeboren zu erinnern geruhen, wie selbige bei jeder Bestellung eines Bürgermeisters alda sich eruiren." Alle bisherigen Anklagepunkte entkräftete das Amt gegenüber Hannover, und so wies man die Beschwerden als unbegründet zurück.
Die Dahlenburger Querelen und auch die Unklarheit über die ,,Accidencien" hatten zur Folge, daß das Amt nun genau wissen und feststellen wollte, welche "Accidencien" nun wirklich den Bürgermeister und dem Rat zustanden. Es zog die alten Unterlagen heran und vernahm den Ratsmann und den ,,Cämmerer" zu Dahlenburg. Auch der Vogt mußte eine schriftliche Meldung, die beweisbar sein sollte, machen. Diese ,,Accidencien", Sporteln bzw. Sparteln genannt, waren ein wesentlicher Bestandteil der Einkommen aller Staats- und Gemeindebediensteten, der Vögte, Bürgermeister, Ratsmänner bis zum Gemeindediener. Sie mußten deshalb den vorgesetzten Dienststellen gemeldet und im Streitfall von ihnen genehmigt werden.
Am 23.4.1786 stellte Stock wiederum bei der Kammer einen Antrag auf Beihilfe, da er nur 57 rth 9 ggr und 4/5 Pfg. erhalte. Dahlenburg wäre ein armseliger Flecken, der Barskamper Vogt hätte 122 rth 22 ggr. Und da die 20 rth ,,was der Bürgermeisterdienst aufbringe, bisher nicht hingereichet hat, die mir von den hiesigen unruhigen und proceßsüchtigen Bürgern, bloß aus Haß und Feindschaft angehälseten Processe zu bestreiten". Da er in Dahlenburg fremd sej, habe er nicht wie seine einheimischen Vorgänger noch andere Einnahmequellen. Nach mehrfachem Hin und Her lehnte die Kammer endgültig am 22.11.1786 eine Beihilfe ab. Leider ist nicht aktenkundig, ob Vogt Stock jemals eine Aufbesserung erhielt.
Am 20.10.1802 verstarb der Vogt Heyer zu Barskamp. Die königliche Kammer verfügte am 20.11.1802, daß der Dahlenburger Vogt Stock vorläufig auf 2 Jahre die Vogtei Barskamp mit verwalte. Ab 1.11.1802 bekam er dafür rückwirkend 60 rth und 2 Faden Buchenholz zu 192 sbf. Vogt Stock kam bereits im Dezember mit den von ihm zu Jahresende abzuliefernden Registergefällen in Rückstand, und der Kupfer- und Messinghändler Hinrich Houben, der für Stock gebürgt hatte, sprang mit 312 rth 32 gr 5 Pfg ein. Auf Antrag beider willigte das Amt ein, daß Houben die Rückstände in der Vogtei Dahlenburg im Auftrage des Vogts selbst einziehen konnte, in der Vogtei Barskamp jedoch nur im Beisein des Vogtes. Am 29.8.1804 verstarb Vogt Stock.
Am 1.9.1804 wurde Heinrich Houben Vogt zu Dahlenburg. Er erhielt lt. Geldanschlag des Geldregisters von 1809 nicht mehr als sein Vorgänger. Es war in allen Zeiten schwierig, das wirkliche Gehalt und die wirklichen Einkünfte festzustellen. Houben berichtete dem Amt am 14.8.1806:
,,a. Einkommen des Bürgermeisters = Gehalt und sogenannte Emolumente und dazu die Accidencien als Summe Gehalt 125 Rtr
b. Gehalt des Vogtes, sowie Emolumente und Accidencien 214 Rtr 6 ggr 4 3/5 Pfg zusammen also 339 Rtr o ggr 4 3/5 Pfg
a+b zusammen also 339 Rtr 6 ggr 4 3/5 Pfg
c. Einkommen des Ratsherrn zu Dahlenburg, seit 24.12.1796 unverändert mit Accidencien 20 Rtr
d. Gehalt des Ratsdieners (Gehalt, Emolumente und Accidencien) 46 Rtr 12 ggr"
Am 19.4.1809 zeigte Houben dem Amte an, daß er sehr krank wäre und dadurch die Geschäft des Vogts nicht mehr besorgen könnte. Er bat das Amt, seinen Bruder Hubertus Houben an seine Stelle zu setzen. Am gleichen Tage schrieb auch der Bruder ans Amt, es möge ihm ,,ad interim" die Geschäfte übertragen. Es kam jedoch nicht mehr dazu, denn am 21.4.1809 starb Vogt Heinrich Houben.
Das Amt bat mit Schreiben vom 21.4.1809 die Kammer Hannover um Neubesetzung der Stelle, da das wichtig sei, weil ,,die von Stralsund über Boitzenburg nach Magdeburg itzo gehende Frz. Militairstraße über Dahlenburg geht" und wegen der vielen Einquartierungen verbunden mit der Verteilung auf die Dörfer und wegen der Bedrückungen für die Bewohner die Anwesenheit des Vogtes dringend erforderlich sei. Das Amt schlug den Posthalter Ernst Wilhelm Buhlert aus Dahlenburg vor, das ,,Cammer-Collegio" setzte ihn als Vogt ,,bis auf weiteres" ein. Buhlert wurde am 12.5.1809 mit dem Amtseid vereidigt, den Huldigungseid brauchte er nicht mehr zu leisten, da er als Postbeamter diesen bereits geleistet hatte. Er wurde zugleich auch Bürgermeister von Dahlenburg.
Buhlert setzte unmittelbar nach Amtsantritt ein Vogtei-Gericht ein. Dagegen erhoben die Bürger sofort Widerspruch und beschwerten sich beim Amt. Das Amt schrieb Buhlert am 27.6.1809, es habe 2 Schreiben zu Gesicht bekommen, woraus es ersähe, daß der Herr Vogt sich die Jurisdiction in Dahlenburg anmaße. Es ging um zwei Fälle in Boitze, wo er geurteilt hatte.
,,Wir hätten billig erwartet, daß der Herr Vogt wisse: daß er nicht darum zum Vogt bestellet sey um Juridiction in der Vogtei auszuüben und wir sehen ohnfelhlbar binnen 8 Tagen dessen Verantwortung entgegen: warum er sich ermächtigt gehalten als Vogt ein man datum clausula und ein gerichtliche Entscheidung compensatis expensis abzugeben? Ein Vogt ist nicht einmal befugt actus voluntariae jurisdictionis .....vorzunehmen, vielmehr das Richteramt zu verwalten. Alles was von einem solchen unbefugten Richter vorgenommen wird ist null und nichtig..."
1810 begann ein langiähriger Streit des Vogtes Buhlert um einen Teil seines Gehaltes: Holz von 5 Klafter. Die Forstbehörde weigerte sich, ihm das Holz zu geben, mit der Begründung, lt. seiner Bestallungsverfügung vom 1.5.1809 ware Buhlert nur ,,interimistisch" eingesetzt. Dies wäre keine amtliche Bestallung, solange er diese nicht hätte, hätte er auch kein Anrecht auf seine Bezüge. Das Amt bat um sofortige Bestallung, ,,da Buhlert vor allem seine Dienstobliegenheiten unter den sehr schwierigen Verhältnissen im Jahre 1813 und 1814 treu und redlich erfüllt hat".
Am 2.5.1818 wurde Buhlert endlich amtlich als Vogt angestellt, diesmal mit einer umfangreichen Bestallungsurkunde, in der erstmalig alle Einkünfte genau festgelegt waren. Nicht enthalten waren die Abgaben der Dörfer Dahlem und Quickborn. Der Wiebeck war mit 26 Faden Holz im Rückstand. Dafür mußten 312 rth nachgezahlt werden.
In die Amtszeit Buhlerts fiel die ,,Beilegung der Veestschaft Gienau" an die Dahlenburger Vogtei. Dazu gab das Amt einen umfassenden Bericht an die Kammer:
,,Das Amt Garze bestand aus den 4 Bruchdörfern Garze, Cartze, Vogelsang und Rosenthal, der Heidmark und der Veestschaft Gienau. Das Amt Garze wurde 1742 aufgelöst und dem Amt Bleckede angegliedert. Die Heidmark wurde in der Ämterreform v. 11.5.1754 auf die Ämter Lüne, Medingen und Winsen aufgeteilt, die Bruchdörfer kamen zur Hausvogtei. Die Veestschaft Gienau wurde von einem Unterbeamten des Amtes Bleckede aus Vorbleckede betreut, sie wurde unter den Napoleonischen Gesetzen zwar aufgelöst, durch die nachfolgende Gesetzgebung aber wieder hergestellt. Bei der Einquartierung und den Kriegslasten zeigte sich, daß die Veestschaft durch die Entfernung von Bleckede nicht rechtzeitig Bescheid bekam, auch die ganze Dominalverwaltung zu weitläufig und entfernt sei, deshalb sollten alle Aufgaben der Vogtei Dahlenburg zugeordnet werden. Dies wurde ab 1.5.1814 rechtskräftig. Damit kamen zu Dahlenburg: 25 pflichtige Hausstellen und 1 freie, 1 Kapelle. Für die Verwaltung der zukommenden Stellen erhielt der Vogt zusätzlich 4 Rtr."
Am 17.10.1819 trennte Buhlert das Amt des Feldpfänders von dem des Fleckendieners zu Dahlenburg und gab dieses Amt dem derzeitigen Veestherrn zu Dahlenburg Johann Heinrich Ebermann aus Quickborn, der in Bleckede vereidigt wurde. 1820 starb Vogt Buhlert.
Um die freie Stelle bewarben sich die Registerschreiber Bahrs und Jahlers und Hauptmann Becker, Sohn des Dahlenburger Pastors. Das Amt schrieb am 6.9.1820 an die Kammer, daß die beiden ersteren ausgezeichnete Männer wären, fleißig und gewissenhaft. Becker sei Oeconom in der ,,Militair-Carriere", im Falle seiner Bestellung müßte er auf militärischen Rang und Titel verzichten. Als Gehalt sollte er 90 Rtr ohne Deputatholz erhalten. Am 1.12.1820 wurde Carl Heinrich Ludewig Becker als Vogt eingestellt und am 30.12.1820 vereidigt. Er verzichtete schriftlich auf milit. Rang und Titel. Ratsmann bei Becker war der Dahlenburger Bürger Soltau. Am 12.2.1825 wurde Becker durch Verordnung der Drostei Lüneburg der Titel ,,Amtsvogt" verliehen.
Interessant ist, wie scharf das Amt seine Unterbediensteten am Bande hatte. Jeder Tag Urlaub mußte schriftlich beantragt und genehmigt werden, auch ,,Dienstfahrten" über Lüneburg hinaus.
Becker hatte inzwischen 7 Kinder. Es war viel Krankheit in der Familie. 1836 bekam er wegen sehr guter Amtsführung eine Sondergratifikation von 80 Rtr aus der Staatskasse, aber abgelehnt wurde ein Antrag auf Aufbesserung des Gehaltes wegen erheblicher Krankheiten in der Familie.
1839 bewarb sich Becker um die Amtsvogtstelle in Pattensen und wurde am 1.12.1839 dorthin versetzt. Um die Dahlenburger Vogtstelle hatte sich gleichlaufend der Hilfsrevisor Uhthoff aus Pattensen beworben. Dazu teilte er mit, daß er selbst sein Privatvermögen als Bürgschaft einsetze in erforderlicher Höhe in Form von zu erwerbenden Landesobligationen und dieselben dann als Sicherheit beim Amt Bleckede hinterlege. Am 30.11.1839 wurde Uhthoff vereidigt und trat am 1.12.1839 sein Amt in Dahlenburg an, mit einem Gehalt von 50 Rtr und den üblichen Naturalien und ,,Accidencien".
Zur gleichen Zeit ernannte die Drostei mit dem 12.12.1839 den Bäcker Voigts, einen einfachen und geachteten Mann, zum Bürgermeister von Dahlenburg. Seine Amtszeit endete mit seinem Tode am 31.5.1847.
Schwierigkeiten bekam Uhthoff mit der Bürokratie wegen seiner Kaution. Am 14.10.1840 legte er dem Amt Obligationen über 300 Rtr vor, die laufend, bedingt durch die Verfallstermine, abgelöst werden mußten. Dieser dauernde Wechsel der Papiere führte zum Ärger bei den Bleckeder Beamten. Deshalb wandelte Uhthoff die Obligationen in eine Hypothek auf sein von Schwerin gekauftes Grundstück um, das aber noch verschuldet war. In einem sehr aufwendigen Schriftwechsel wies Uhthoff nach, daß er sein Haus lt. Vertrag ohne Verschuldung gekauft hätte. Uhthoff konnte erreichen, daß diese belastenden Hypotheken gelöscht wurden. Am 14.11.1853 war die Drostei mit der Hypothek (200 rth) endlich einverstanden. Bis auf kleinere Streitigkeiten war dann bis 1868 Ruhe. Bei einer Überprüfung der Unterlagen entdeckte die Drostei, daß Uhthoff nur eine Hypothekenschuld von 200 rth eintragen ließ, anstatt der geforderten 300 rth. Nach dem weiteren Eintrag von 100 rth auf sein Grundstück schrieb er am 18.6.1868 an das Amt, daß es ihn unangenehm berührt hätte, nach nunmehr 50 Dienstjahren noch weitere Sicherheiten leisten zu müssen. Die Drostei ordnete am 30.6.1868 an: Nach §3 des preußischen Gesetzes betrage die Kaution für einen Bediensteten seiner Klasse 250 rth in Form von Obligationen, die dem Amt zu verpfänden seien. Uhthoff zeichnete nun für 200 rth Obligationen der Preußischen Staatsanleihe und 50 rth der Staatsanleihe von 1867, und schickte diese befehlsgemäß an das Königl. Amt Bleckede.
Das Amt gab die Obligationen am 1.12.1868 an die Drostei weiter und befürwortete das Gesuch um Löschung der Hypotheken. Die Drostei erteilte darauf die Löschungsbewilligung der Hypotheken und teilte Uhthoff mit, daß sie die in Obligationen erfolgte Kaution ,,als vorschriftsmäßig bestellt" anerkenne. Nach einem weiteren Zwischenspiel wurde die Kaution endgültig perfekt.
Wie schon manche Vögte vor ihm hatte Uhthoff, seit 1847 auch Bürgermeister von Dahlenburg, Ärger mit der Bürgerschaft, deshalb bewarb er sich bereits 1849 um die Versetzung in die offene Stelle des Vogtes von Amelinghausen, Amt Winsen/Luhe. Aus der Versetzung wurde nichts.
Am 1.9.1852 wurde Uhthoff zusätzlich zum Amtsgehilfen bei der Wahrnehmung der Geschäfte der Staatsanwaltschaft beim Amt Bleckede und zugleich zum Gerichtsvogtgehilfen bestellt und vereidigt. In dieser Zeit änderte sich auch die Zusammensetzung der Gehälter, weil sich die Naturalleistungen nicht mehr erbringen ließen. 1856 betrug sein Gehalt 360 rth 20 ggr 8 Pfg. Am 16.5.1859 wurde Uhthoff mit Urkunde der Titel Amtsvogt verliehen und sein Gehalt nach mehreren Anträgen am 12.2.1862 auf 400 rth festgesetzt. Im Februar 1869 bat er um die Pensionierung, vor allem um Entbindung von den staatsanwaltlichen Verpflichtungen, da er dazu kein Geschick hätte.
Im Oktober 1869 wurde sein Gehalt um 38 rth 2 ggr 10 Pfg angehoben. In diesem Jahr ging es noch einmal um die Umwandlung der Naturalleistung in Geld, als Teil des Einkommens. Der Schriftwechsel darüber ging hin und her. Schließlich war Uhthoff am 21.1.1872, nach Abwägung aller wirtschaftlichen Vor- und Nachteile, mit der Umwandlung in Geld einverstanden. Damit belief sich sein Gesamtgehalt auf 518 rth 17 ggr 2 Pfg. Weitere Querelen gab es noch um den Holzanspruch, die aber finanziell geregelt wurden.
Am 19.1.1871 beantragte Uhthoff seine Pensionierung wegen Überarbeitung als Vogt, doch Bürgermeister wollte er bleiben, da er auf Lebenszeit gewählt worden war. Erst am 25.8.1873 antwortete das Amt und lehnte die Pensionierung ab......
,,70 Jahre alt, so erfreut er sich doch einer so seltenen Körper- und Geistesfrische, wie man sie bei wenigen Menschen in solchem Lebensalter bemerkt. Die auswärtigen Diensttouren mögen ihm bei seinem korpulenten Bau wohl etwas sauer werden, es kommen solche jedoch selten vor. Bei Abfassung des vorliegenden Pensionsgesuches habe er sich wohl in hypochondrischer Gemütsstimmung befunden, in welche er wohl zu verfallen pflegt, wenn er sich vorstellt, daß viele seiner früheren Kollegen auch einige seiner Schreiberzöglinge jetzt als Amtssekretäre angestellt sind, mit einem Gehaltssatze, der den seinigen weit überschreitet, obwohl seine Dienstjahre viel mehr sind."
Seine Pensionierung ließ Uhthoff erst einmal mit Schreiben vom 3.9.1875 zurückstellen, er wäre derzeit so hoch beschäftigt. Ende 1875 erhielt er nach mehreren Anträgen ein Gehalt von 1.734 Mark gleich 578 rth. 1882 wurde Uhthoffs Gehalt auf 1.800,- M plus Wohngeld festgesetzt. Den Bürgermeisterdienst hatte er inn>nschen aufgegeben.
Am 29.1.1885 schrieb die Drostei an das Amt Bleckede, man möge Uhthoff, inzwischen 82 Jahre alt, in schonender Weise beibringen, daß er seine Pensionierung beantrage, wenn nicht, müsse die Zwangspensionierung eingeleitet werden. Mit dieser delikaten Aufgabe betraute das Amt den Bürgermeister von Dahlenburg. Dieser schrieb am 9.2.1885 zurück:
Wider Erwarten sei Uhthoff nicht bereit, in Pension zu gehen. Es habe auch der Hinweis nichts genützt, daß lt. Vfg. von 1882 die alten Vögte noch 5 Jahre nach der Pension ihr volles Gehalt weiterbekommen. ,,Er könne es nicht fassen, beiseite geschoben zu werden." Er habe Uhthoff auf die Zwangspensionierung aufmerksam gemacht.
Das Amt empfahl am 1.2.1885 die Zwangspensionierung.
Da Uhthoff um 1875 das Bürgermeisteramt aufgegeben hatte, wurde Adolf Soltau zum Bürgermeister von Dahlenburg gewählt. Seine Dienstzeit lief mit dem 1.1.1887 ab. Nachfolger wurde der einstimmig auf 12 Jahre gewählte Postspediteur Ernst Buhlert, der am 4.1.1887 als Bürgermeister in Bleckede vereidigt wurde. Durch seinen Tod am 11.5.1897 kam es zu einer vorzeitigen Neuwahl, bei der Adolf Soltau mit Mehrheit zum Bürgermeister gewählt wurde. Er nahm die Wahl unter der Bedingung an, jederzeit aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten zu können. In der Sitzung am 14.6.1897 führte Landrat Schrecken Bgm. Soltau in sein Amt ein und vereidigte ihn. Mit dem 1.6.1909 lief seine Amtszeit ab, und bei der Neuwahl siegte Soltau wieder. Auch diese Entscheidung nahm er nur unter der vorherigen Bedingung an. Kurz danach trat er aus gesundheitlichen Gründen zurück, und sein Mitbewerber bei der Wahl Päpper wurde Bürgermeister. Lt. Protokoll vom 1.1.1918 bat auch er aus gesundheitlichen Gründen um die Entlassung aus seinem Amt. Einstimmig wurde Maurermeister Wilhelm Jonas auf 12 Jahre zum Bürgermeister von Dahlenburg gewählt, nahm die Wahl an und die Ämter als Standesbeamter und Schiedsmann. Die Vereidigung auf alle Posten war am 3.6.1918.